Steuern 2020

Ende September werden die Verfallsanzeigen für noch nicht bezahlte provisorische Kantonsund Gemeindesteuern 2020 verschickt. Bereits geleistete Akontozahlungen sind auf der Abrechnung berücksichtigt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2020 zu begleichen. Wem eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich ist, unterbreitet bitte der Abteilung Finanzen via finanzen@ennetbaden. ch rechtzeitig einen schriftlichen Zahlungsvorschlag mit Begründung. Gesuche im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden kulant behandelt. Durch die Notverordnung des Regierungsrates vom 1. April 2020 wird vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 bei verspäteter Bezahlung von Steuern, die in diesem Zeitraum fällig werden, kein Verzugszins (5,1 Prozent) geschuldet. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich trotzdem, denn nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins von 0,1 Prozent honoriert. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei. Die Abteilung Finanzen dankt für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2020 bis zum 31. Oktober 2020.

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