Mai 2022

In den beiden Wochen vor und nach Ostern wurden die baulichen, signalisations- und mar­kie­rungstechnischen Massnahmen für die Einführung der Tempo-30-Zonen im ganzen Sied­lungsgebiet umgesetzt. Der Realisierung ging ein langer Prozess voraus: Wegen eines Refe­rendums, zahlreichen Einwendungen und einer Beschwerde beim Kanton vergingen vom Ge­meindeversammlungsentscheid im November 2019 bis heute beinahe zweieinhalb Jahre. Umso mehr freut sich der Gemeinderat darüber, dass es nun endlich soweit ist.

Mit der Einführung der Tempo-30-Zonen ergeben sich einige neue Verkehrssituationen in En­netbaden. Damit sich die Bevölkerung darauf einstellen kann, wurden die wichtigsten Än­de­rungen in ei­nem Informationsflyer zusammengefasst, welcher im April in alle Haushaltun­gen verteilt wurde.

In den ersten Wochen werden die Verkehrsteilnehmenden mittels Geschwindigkeitsanzeigen am Strassenrand auf ihr Tempo aufmerksam gemacht. Die Polizei wurde angewiesen, zu­nächst noch keine Bussen auszustellen. Aber Achtung: Diese "Schonfrist" ist nur von kurzer Dauer, danach wird im Rahmen der üblichen Geschwindigkeitskontrollen scharf gebüsst.
Seit dem 1. April 2022 müssen sich ausserdem auch Elektrovelofahrerinnen und –fahrer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten halten.

März 2022

Am 15. November 2021 wies die Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt die Beschwerde eines Ennetbadener Einwohners gegen den Baubewilligungs­entscheid und die Signalisationsverfügung des Gemeinderats für die Einführung der Tempo-30-Zonen vollumfänglich ab. Nachdem der Beschwerdeführer gegen diesen Entscheid kein weiteres Rechtsmittel ergriff, wurden die Verfügungen kurz vor Weih­nachten rechtsgültig. Unterdessen hat die Gemeinde eine Konkurrenzausschreibung für die Lieferung des Signalisierungsmaterials und das Aufbringen der Fahrbahnmarkierun­gen durchgeführt und dem Anbieter mit der besten Offerte den Zuschlag erteilt. Die Ar­beitsvorbereitung wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen, die Realisierung ist im Frühjahr vorge­sehen.

Dezember 2021

Die Umsetzung der Tempo 30-Massnahmen in Ennetbaden verzögert sich, weil gegen den Baubewilligungsentscheid des Gemeinderats vom 26. Juli 2021 und die dazugehörende Sig­nalisationsverfügung eine Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau eingereicht wurde. Der Gemeinderat hat am 13. September 2021 zuhanden der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ausführlich zum Inhalt der Beschwerde Stellung ge­nommen hatte, wobei er am Projekt festhielt und die Abweisung der Beschwerde beantragte. Der Kanton folgte den Argumenten der Gemeinde und wies die Beschwerde mit Entscheid vom 15. November 2021 vollumfänglich ab. Ob der Beschwerdeführer diesen Entscheid ak­zeptiert oder das Verfahren an die nächst höhere Instanz weiterzieht, steht noch nicht fest.

Oktober 2021

Die Umsetzung der Tempo 30-Massnahmen in Ennetbaden verzögert sich, weil ge­gen den Baubewilligungsentscheid des Gemeinderats vom 26. Juli 2021 und die da­zugehörende Signalisationsverfügung eine Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau eingereicht wurde. Der Gemeinderat hat am 13. September 2021 zuhan­den der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ausführlich zum Inhalt der Beschwerde Stellung genommen. Er hält am Projekt fest und bean­tragt deren Abweisung. Bis wann mit einem Entscheid des Kantons gerechnet wer­den kann, ist derzeit offen.

Juni 2021

Vom 15. April bis am 14. Mai 2021 lag das Baugesuch Nr. 2021-22 für die baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Einführung von Tempo 30 im ganzen Siedlungsgebiet öffentlich auf. Die Projektauflage stiess auf grosses Interesse in der Bevölkerung. Insgesamt wurden 17 Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht. 16 Einwendungen betrefen die baulichen Massnahmen, eine Einsprache richtete sich gegen die Signalisaionsverfügung. Einige Punkte wurden mehrfach genannt.

Der Gemeinderat freut sich über die rege Beteiligung der Be­völkerung am Baugesuchverfahren, denn aufgrund der Hinweise konnten einige Mängel im Projekt erkannt und Verbesserungen daran vorgenommen werden.

Zahlreiche Anträge der Einwendenden können ganz oder teilweise gutgeheissen werden. Einige Anträge, welche den Regeln der Verkehrsplanung oder den Stras­senverkehrsgesetzen fundamental entgegenstehen, müssen hingegen abgewiesen werden. Der Gemeinderat hofft, bis zu den Sommerferien im Rahmen von Einwen­dungsverhandlungen noch einvernehmliche Lösungen mit den Antragstellern finden zu können, so dass voraussichtlich bis Ende Juli die Baubewilligung erteilt werden kann. Sofern danach keine langwierigen Rechtsverfahren anstehen, kann mit der Re­alisierung von Tempo 30 im Herbst gerechnet werden.