Auf Wunsch der Angehörigen organisiert die Bestattungsorganisation unentgeltlich ein Grabkreuz mit Beschriftung (Ausnahme: Gemeinschaftsgrab). Dieses kann später durch ein anderes Grabzeichen ersetzt werden. Für Auswärtige Personen wird ebenfalls ein solches Grabkreuz gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt.

Über die Grabsteine bestehen Vorschriften in Bezug auf Grösse, Material und Gestaltung (Bestattungs- und Friedhofreglement). Entwürfe für Grabzeichen und Grabzeichenänderungen sind vom Ersteller dem Gemeinderat zum Entscheid vorzulegen. Mit dem Gesuch ist eine Zeichnung im Doppel, Massstab 1:10, mit Bezeichnung des Materials und der Art der Bearbeitung einzureichen.

Grabzeichen auf Erdbestattungsgräbern dürfen frühestens 9 Monate nach der Beisetzung, auf Urnengräbern nach 3 Monaten gesetzt werden.