Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten aufgeführt, gegliedert nach Abteilungen bzw. Themen. 

Die Antworten sind grossteils mit einem Link auf externe Websites, den Online-Schalter oder mit dem Direkt-Mail an die zuständige Stelle verknüpft, damit das entsprechende Dokument heruntergeladen oder bestellt oder noch konkrete Fragen gestellt werden können.

Sollten Sie eine allgemein wichtige Frage und deren Beantwortung vermissen, sind wir für Ihre Mitteilung an den Webmaster der Gemeinde Ennetbaden dankbar.

Diverse Informationen und Daten zur Abfallentsorgung finden Sie im Entsorgungskalender.

Ansprechpartner: Bau und Planung oder Werkdienst

Bitte melden Sie den Einwohnerdiensten Ihren Wegzug innert der gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen via eUmzugEmail oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste.

Bei der Vorsprache am Schalter sind folgende Unterlagen notwendig:

Schweizer und Schweizerinnen

  • Niederlassungsausweis / Meldebestätigung
  • Identitätskarte / Pass

 Ausländerinnen und Ausländer

  • Ausländerausweis
  • Pass / Personalausweis

Ansprechspartner: Einwohnerdienste

Bitte melden Sie den Einwohnerdiensten Ihre Adressänderung innerhalb Ennetbaden innert der gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen via eUmzugEmail oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste.

Für die Ummeldung wird benötigt:

  • neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Miet-, Untermiet- oder Kaufvertrag
  • Bei Wohnung: Angabe Stockwerk, Lokation (links, rechts, etc.), Zimmerzahl, Wohnungsvorgänger

Ansprechspartner: Einwohnerdienste

Aus Datenschutzgründen erteilen die Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von CHF 20.-- erhoben.

Ansprechspartner: Einwohnerdienste

Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21 Jahre alt werden, mit dem Entrichten von AHV-Beiträgen beginnen. Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen keine persönlichen Beiträge entrichten, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist und das doppelte des jährlichen Mindestbeitrages entrichtet. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.

Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

Die Anmeldung für die AHV-Rente muss 3 - 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden. Ein Vorbezug der AHV-Rente um 1 - 2 Jahre ist möglich, wobei die Rente für die Dauer des gesamten Rentenbezugs gekürzt wird. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.

Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

Lassen Sie das Budget durch die Gemeindezweigstelle SVA überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.

Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

Gemäss § III der Gemeindeordnung erfolgen die vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Anschlagkasten beim Gemeindehaus und auf der Webseite www.ennetbaden.ch. Zusätzlich erfolgen gesetzlich vorgeschriebene Publikationen im Amtsblatt des Kantons Aargau.

Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

Bitte melden Sie den Einwohnerdiensten Ihren Zuzug innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen via eUmzug oder persönlich am Schalter.

Es werden folgende Dokumente benötigt:

Schweizer/innen

  • Pass oder Identitätskarte
  • Heimatschein (reps. Heimatausweis bei Nebenwohnsitz in Ennetbaden)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Aktueller Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
  • Familienbüchlein (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsscheine bei unehelichem/n Kind/ern

Ausländische Staatsangehörige

Zuzug aus dem Kanton Aargau:

  • Ausländerausweis
  • Pass
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
  • Geburtsschein
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsscheine 

 Zuzug aus einem anderen Kanton:

  • Ausländerausweis
  • 1 Foto
  • Pass / Personalausweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
  • Geburtsschein
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsscheine 

  Zuzug aus dem Ausland

  • 2 Fotos
  • Pass
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
  • Geburtsschein
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsscheine 

Ansprechspartner: Einwohnerdienste

Frühzeitig mit der Jugend- und Familienberatung Kontakt aufnehmen. Diese benötigen verschiedene Unterlagen und Angaben zur persönlichen/finanziellen Situation und füllen zuhanden der Sozialbehörde ein entsprechendes Gesuch aus.

Ansprechpartner: Jugend- und Familienberatung

Melden sie sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Melden Sie sich so früh wie möglich persönlich beim regionalen Arbeitvermittlungszentrum. Warten Sie nicht, bis die Kündigungszeit abgelaufen ist, denn die Arbeitslosenkasse zahlt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit Taggelder erst ab dem Tag der Anmeldung aus. Wenn Sie sich also bereits vor der effektiven Arbeitslosigkeit anmelden, verlieren Sie keine Taggelder.

Für die Vorsprache beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Anmeldeformular der Gemeinde
  • Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
  • Versichertenausweis (AHV-Karte)
  • Kopie des Kündigungsschreibens
  • Kopie letzter Arbeitsvertrag
  • Aktuelles Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome, Bewerbungsschreiben)

Ansprechpartner: Arbeitsamt 

Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich dann nach dem OR (Obligationenrecht) auch wenn kein schriftliche Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.

Rechtliche Auskünfte erteilt Ihnen das Bezirksgericht, Ländliweg 2, 5400 Baden (056 200 13 10). 

Ansprechpartner: Arbeitsamt 

Entscheidend ist, ob die Abwesenheit befristet oder unbefristet erscheint. Eine zivilrechtliche Abmeldung muss nicht automatisch die Steuerpflicht in der Schweiz unterbrechen. Eine steuerliche Abmeldung liegt in der Regel vor, wenn im Ausland nachweisbar ein neuer Wohnsitz begründet wird. Ein nur vorübergehender Auslandaufenthalt zu Sonderzwecken (vorübergehende Erwerbstätigkeit, Studium, Weiterbildung, etc.) unterbricht die Steuerpflicht in der Schweiz in der Regel nicht. In Fällen mit Erwerbstätigkeit im Ausland, sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen massgebend. Bei Unklarheiten oder Sonderfällen steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: Steuern

Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich oder online bei der SVA Aargau unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem Individuellen Konto (IK) verlangen.

Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen, Tiefbauten, Parkplätze, Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.

Ansprechpartner: Bau und Planung

Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projekts durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.

Ansprechpartner: Bau und Planung

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Kosten für 1 Beglaubigung: Unterschrift eines Einwohners Fr. 10.-- (mit Stempel) oder Fr. 20.-- (eigene Formulierung), Beglaubigung von Dokumenten: Erste Seite Fr. 10.-- jede weitere Fr. 2.--.

Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

Informationen zur Berufsberatung finden Sie hier.

Die Bestattung von Einwohnern erfolgt unentgeltlich, mit Ausnahme der Kosten für ein Familiengrab. Für die Bestattungen von Auswärtigen sind die Angehörigen, die eine Bestattung auf dem Friedhof Ennetbaden verlangen, in vollem Umfang kostenpflichtig. Die Höhe der einmaligen Grabgebühr sowie andere anfallende Kosten werden in der Gebührenordnung festgelegt.

Für die unentgeltliche Beisetzung bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Erdreihengrab
  • Urnenreihengrab
  • Urnenbeisetzung in bestehenden Reihengräbern
  • Gemeinschaftsgrab (Urne) mit Namensnennung auf kleinem Urnenstein
  • Gemeinschaftsgrab (Urne) mit Namensnennung auf grosser Schriftplatte
  • Gemeinschaftsgrab ohne Namensnennung

 Für die Beisetzung gegen Entgelt:

  • Erdreihengrab für Auswärtige
  • Urnenreihengrab für Auswärtige
  • Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung auf kleinem Urnenstein für Auswärtige
  • Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung auf grosser Schriftplatte für Auswärtige
  • Gemeinschaftsgrab ohne Namensnennung
  • Urnen-Familiengrab 
  • Familiengrab für 2 bis 4 Erdbestattungen

Friedhofreglement
Fotodukumentation Friedhof

Ansprechpartner: Bestattungsorganisation

Der Visumsantrag ist bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland einzureichen. Händigt die Schweizer Vertretung dem Besucher eine Garantieerklärung aus, ist diese an den Garanten in der Schweiz (Gastgeber) weiterzuleiten. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung von den Einwohnerdiensten visieren lassen. Die Einwohnerdienste leiten die Garantieerklärung an das Amt für Migration und Integration, Aarau, weiter. Die Kosten betragen Fr. 60.85.

Visumantragsformular
Merkblatt

Ansprechspartner: Einwohnerdienste 

Eine Betreibungsauskunft kann aus Datenschutzgründen nicht telefonisch erteilt werden. Der Betreibungsauszug muss persönlich oder mittels schriftlichem Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt angefordert werden. Die Kosten für einen Auszug belaufen sich auf Fr. 17.00. Dieser muss persönlich beim Betreibungsamt abgeholt werden.

Handelt es sich um einen Betreibungsauszug einer anderen Person, so muss ein Einsichtsinteresse geltend gemacht werden. Ein solches ist insbesondere gegeben, wenn jemand die Kreditwürdigkeit von Vertragspartnern abklären will. Der Interessennachweis ist durch Verträge, Offerten, Bestellscheine und dergleichen zu erbringen.

Ansprechpartner: Betreibungsamt

Hier können Sie verschiedenen Formulare im Betreibungswesen downloaden.

Ansprechpartner: Betreibungsamt

Forderungs-Betrag Fr. - Gebühr

  • bis 100 - 17.00
  • bis 500 - 30.00
  • bis 1'000 - 50.00
  • bis 10'000 - 70.00
  • bis 100'000 - 100.00
  • bis 1'000'000 - 200.00
  • über 1'000'000 - 410.00

Ansprechpartner: Betreibungsamt

Für die Erlangung des eigenen Betreibungsauszugs genügt der Nachweis der Identität. Der Auszug kann persönlich beim Betreibungsamt oder schriftlich unter Beilage einer Kopie der Identitätskarte oder des Reisepasses bezogen werden. Ebenfalls möglich ist es, dass ein Dritter den Betreibungsauszug mit einer schriftlichen Vollmacht beim Betreibungsamt bezieht.

Handelt es sich um einen Betreibungsauszug einer anderen Person, so muss ein Einsichtsinteresse geltend gemacht werden. Ein solches ist insbesondere gegeben, wenn jemand die Kreditwürdigkeit von Vertragspartnern abklären will. Der Interessennachweis ist durch Verträge, Offerten, Bestellscheine und dergleichen zu erbringen.

Ansprechpartner udn Bestellungen: Betreibungsamt

Ennetbadener Schüler und Schülerinnen, welche sich aufgrund Ihrer Noten für die Bezirksschule qualifizieren, dürfen die Bezirksschule Baden besuchen.

Nach Absprache mit der Schulpflege Baden und der Schulpflege Obersiggenthal ist es für Ennetbadener Schüler und Schülerinnen auch möglich, die Bezirksschule Obersiggenthal zu besuchen.

Bienenschwärme sollen von Fachleuten eingefangen werden. Mitglieder des Verbandes Aargauischer Bienenzüchter stehen Ihnen dafür zur Verfügung: www.bienen-ag.ch

Ruhe bewahren, aber nach dem Grundsatz handeln:
Alarmieren - Retten - Löschen

Alarmieren:
Telefon Nr. 118 an Feuerwehr-Alarmstelle, Ort, genaue Adresse und Namen angeben.
Wo und was brennt. Gefährdete Personen benachrichtigen.

Retten:
Menschen und Tiere retten. Nie ohne Atemschutzgeräte in rauchgefüllte Räume gehen = Erstickungsgefahr.

Löschen:
Wenn möglich.

Ansprechpartner: Stützpunktfeuerwehr Baden

Ausführliche Informationen über den Brandschutz im Kanton Aargau sind bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) erhältlich.

Ansprechpartner: Bau und Planung

Brennholz (trocken) für den Sofortverbrauch kann beim Stadtforstamt Baden, Tel. 056 200 82 58 bestellt werden. Preise, Lieferbedingungen und weitere Informationen finden Sie hier.

Die Gemeinde führt jedes Jahr vor Weihnachten eine Bestellaktion für frisch geschlagenes Brennholz durch. Dieses Angebot ist sehr preisgünstig (Fr. 70.-- pro Ster), erfordert aber einen entsprechenden Abhol-, Verarbeitungs- und Lageraufwand. Bitte benutzen Sie das Bestellformular des jeweils im Dezember versandten Flugblattes.

Für die briefliche Stimmabgabe müssen folgende Punkte befolgt werden:

  • Stimmrechtsausweis unterzeichnen
  • Stimm- oder Wahlzettel ins Stimmzettelcouvert legen und das Couvert zukleben
  • Stimmzettelcouvert und den Stimmrechtsausweis in das Antwortcouvert legen und zukleben
  • Es darf nur das amtliche Antwort- und Stimmzettelcouvert verwendet werden
  • Bei der Zustellung per Post muss das Couvert am Dienstag vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden
  • Einwurf in dafür bezeichneten Briefkasten bei der Gemeinde oder Aufgabe bei einer beliebigen Poststelle
  • Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ende der Urnenöffnungszeiten am Hauptwahl- oder Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen

Ansprechpartner: Gemeindekanzlei 

Die Steuerdeklarationen werden durch das Steueramt laufend verarbeitet. Grundsätzlich gilt: je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, desto schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird durch das Kant. Steueramt überprüft und freigegeben. Auch andere steuerliche Sachverhalte können eine schnelle Verarbeitung verzögern. Sollten Sie noch keine definitive Steuerveranlagung erhalten haben, informieren Sie sich beim Steueramt. Das Dossier wird so rasch als möglich bearbeitet oder Sie werden über das weitere Vorgehen in Kenntnis gesetzt.

Ansprechpartner: Steuern

Interkonfessionelle Ehe- und Paarberatung Baden
Zürcherstrasse 27
5400 Baden

Tel.    056 222 44 80
Email kontakt@ieb-baden.ch

Voraussetzungen für Ehegatten, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind:

  • 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
  • seit 3 Jahren verheiratet
  • seit 1 Jahr in der Wohngemeinde angemeldet

Das Staatssekretariat für Migration SEM ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungs­entscheides verant­wortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird durch das Bundesamt für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.

Gesuchsformulare können im Online-Schalter bezogen oder über die Webseite des Kantons Aargau heruntergeladen werden.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung so­wie Anfra­gen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM zu richten.

Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

Voraussetzungen für Ausländer:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)

Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Online-Schalter oder über die Webseite des Kantons Aargau.


Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

Die Regionalwerke AG Baden versorgen unsere Gemeinde mit Elektrizität und Erdgas. Sie sind auch zuständig für die öffentliche Beleuchtung. Die Zusammenarbeit auf diesen Versorgungsgebieten ist vertraglich geregelt.

Fragen bezüglich der Strom- und Gasversorgung sind direkt an die Regionalwerke AG Baden zu richten:

Telefon 056 200 22 22, während der Bürozeiten
056 200 22 00, 24-Stunden Piketdienst
Email info@regionalwerke.ch

Seit 1. November 2005 werden keine Erbgangsurkunden mehr ausgestellt. Diese wurde durch die Erbbescheinigung ersetzt, und kann beim Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz des Erblassers mittels Formular bestellt werden.

Informationen finden Sie direkt auf der Homepage des Kantons Aargau.

Departement Bau Verkehr und Umwelt
Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau

Tel. 062 835 28 50
Email jagd_fischerei(at)ag.ch

Informationen zu Fischereibewilligungen finden Sie hier.

Die Gemeinde Ennetbaden bietet keine SBB-Tageskarten an. Das Stadtbüro Baden gibt GA-Flexi-Cards auch an Auswärtige ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher bezogen werden, wobei die Rente auf Lebzeiten gekürzt wird. Eine Informationsbroschüre erhalten Sie bei der SVA Aargau.

Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

Informationen über Führerausweise finden Sie auf der Homepage des Kantons Aargau.

Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese bei den Einwohnerdiensten abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.

Ansprechpartner: Einwohnerdienste 

Termine sind via Gemeindekanzlei zu vereinbaren. 

Für den Erwerb eines Giftscheines wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Verkäufer (z.B. Apotheke). Dabei sind Ausweispapiere mitzubringen.

Die Angehörigen, welche ein Grab nicht selbst bepflanzen oder dafür nicht selbst einen Gärtner beauftragen möchten, können für die Dauer der Grabesruhe bei der Gemeindekanzlei einen Grabfonds eröffnen. Die Höhe des Fondsbetrages richtet sich unter Berücksichtigung eines Minimalansatzes nach den Wünschen der Angehörigen.

Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

Auf Wunsch der Angehörigen organisiert die Bestattungsorganisation unentgeltlich ein Grabkreuz mit Beschriftung (Ausnahme: Gemeinschaftsgrab). Dieses kann später durch ein anderes Grabzeichen ersetzt werden. Für Auswärtige Personen wird ebenfalls ein solches Grabkreuz gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt.

Über die Grabsteine bestehen Vorschriften in Bezug auf Grösse, Material und Gestaltung (Bestattungs- und Friedhofreglement). Entwürfe für Grabzeichen und Grabzeichenänderungen sind vom Ersteller dem Gemeinderat zum Entscheid vorzulegen. Mit dem Gesuch ist eine Zeichnung im Doppel, Massstab 1:10, mit Bezeichnung des Materials und der Art der Bearbeitung einzureichen.

Grabzeichen auf Erdbestattungsgräbern dürfen frühestens 9 Monate nach der Beisetzung, auf Urnengräbern nach 3 Monaten gesetzt werden.

Ansprechpartner: Bau und Planung

Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt:

Grundbuchamt Baden
Bahnhofstrasse 40
5400 Baden

Telefon  056 200 09 40

Online Bestellung Grundbuchdokumente

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch das Bezirksgericht Baden ausgestellt. Das Bestellformular kann im Online-Schalter heruntergeladen werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

Ansprechpartner: Bezirksgericht Baden

Für jeden gehaltenen Hund, welcher über 3 Monate alt ist, muss eine jährliche Steuer entrichtet werden. Die Hundetaxe wird jeweils im Monat Mai in Rechnung gestellt und beträgt für die Periode 1. Mai bis 30. April CHF 120.00. Hundehaltende, die nach dem Stichtag zuziehen oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe erst im darauffolgenden Jahr bezahlen. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern. Bei Zuzug aus einem anderen Kanton, muss die Steuer für den Kanton Aargau nicht nochmals entrichtet werden, wenn diese im Vorkanton bezahlt wurde. Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z. B. Blindenführhunde, Diensthunde, Assistenzhunde, Rettungshunde). Dafür muss ein entsprechender Nachweis vorliegen. Sanitäts- und Therapiehunde sind seit 2014 nicht mehr befreit und voll taxpflichtig.

Gemäss der eidg. Tierseuchenverordnung müssen sämtliche neugeborenen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor Weitergabe durch die Person, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Tierärzte setzen diese Mikrochips ein und weisen die Hunde den entsprechenden Hundehaltenden in der zentralen Datenbank AMICUS zu. 

Das Anmeldeverfahren für Ersthundehaltende ist zweistufig. Die Hundehaltenden lassen sich bei den Einwohnerdiensten auf AMICUS registrieren und erhalten eine Personen-ID. Die Benutzerdaten und das Passwort werden daraufhin per Post zugestellt. Mit der Personen-ID gehen die Hundebesitzer*innen zum Tierarzt. Der Tierarzt implantiert dem Hund einen Mikrochip (falls noch kein Chip vorhanden ist) und verknüpft die Daten des Hundes in AMICUS mit denjenigen der Besitzerin oder des Besitzers. Anschliessend können Sie sich auf www.amicus.ch einloggen. Die Adressdaten der Hundebesitzenden werden von den Gemeinden mutiert, während die Hundehaltenden lediglich ihre Telefonnummer, E-Mailadresse sowie das Todesdatum des Hundes eintragen und bearbeiten können. Weitere Informationen finden Sie unter www.amicus.ch.

Bei Mutationen (Halterwechsel, Tod des Hundes, Adressänderung) tragen die Hundehaltenden die Verantwortung, dies innert 10 Tagen den Einwohnerdiensten Ennetbaden zu melden.

Neuzuzüger*innen, welche einen Hund halten oder Einwohner*innen, welche im Laufe des Jahres einen Hund anschaffen, müssen dies den Einwohnerdiensten melden und den Heimatierausweis einreichen.

Ansprechpartner: Einwohnerdienste

Eine persönlich Vorsprache bei den Einwohnerdiensten ist unerlässlich (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter). Bitte bringen Sie folgende Dokumente / Unterlagen mit:

  • Passfoto (Anforderungen, nicht älter als 1 Jahr). Gerne können Sie uns das Foto auch per Mail zustellen.
  • alte Identitätskarte (wenn bereits eine ID vorhanden ist)
  • Verlustschein der Polizei (nur bei Verlust der IDK)

Gültigkeit

Erwachsene: 10 Jahre
Kinder bis 18 Jahre: 5 Jahre

Gebühren

Erwachsene: Fr. 70.00
Kinder: Fr. 35.00

Ausstellungsdauer

5 bis 10 Arbeitstage

Ausweisverlust

Der Verlust der IDK ist der Stadtpolizei Baden oder der Kantonspolizei zu melden. Für die Bestellung einer neuen IDK ist in diesen Fällen die von der Polizei ausgestellte Verlustanzeige vorzulegen.

Ansprechspartner: Einwohnerdienste 

Arno Heinz
Staffelstrasse 87
5430 Wettingen
Tel. 056 426 34 52 und 079 420 56 92

 

Stellvertreter
Pius Benz
Mooshof
5430 Wettingen
Tel. 056 426 83 30 und 079 326 91 39

Jagdgesellschaft Wettingen-Ennetbaden
Florian Schiestl
Höhstalstrasse 43
5408 Ennetbaden
Tel. 056 534 81 64

Beratung bei persönlichen, familiären und erzieherischen Fragen oder Problemen. Es werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten. Die Jugend- und Familienberatung weist Personen, wenn notwendig oder von ihnen gewünscht, an spezifischen Fachstellen weiter oder arbeitet mit diesen Stellen zusammen. Ausserdem erstellt die Jugend- und Familienberatung Gesuche um materielle Hilfe.

Ansprechpartner: Jugend- und Familienberatung

Ausführliche Informationen über den Brandschutz im Kanton Aargau sind bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) erhältlich.

Die Feuerungskontrolle und die Holzfeuerungskontrolle sind aufgrund der schweizerischen Umwelt-schutzgesetzgebung von den Gemeinden durchzuführen. Die Koordination liegt bei der Abteilung für Umwelt im Departement Bau Verkehr und Umwelt des Kanton Aargau.

Der Regierungsrat bestimmt den kantonalen Höchsttarif, dessen Struktur für die Gemeindetarife verbindlich ist.

In der Gemeinde Ennetbaden ist die Abteilung Bau und Planung für Fragen zum Kaminfegerdienst zuständig.

Ansprechpartner: Bau und Planung

Die Ennetbadener Kehrichtsäcke, Gebührenmarken und Containerplomben erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen: 

Kehrichtsäcke, Gebührenmarken und Containerplomben:

  • Einwohnerdienste, Grendelstrasse 9, Ennetbaden
  • Abteilung Finanzen, Grendelstrasse 9, Ennetbaden

nur Kehrichtsäcke:

  • Coop City, Bahnhofstrasse 20, Baden
  • Coop Langhaus, Kiosk, Bahnhof Baden
  • Coop Supermarkt, Dorfstrasse 17, Ehrendingen
  • E. Gutknecht, Verkaufswagen, mobil im Gemeindegebiet
  • Manor AG, Schlossbergplatz 7, Baden
  • Migros Nussbaumen, Markthof, Obersiggenthal
  • Migros Baden City, Bahnhofstrasse 40/42, Baden
  • Paracelsus Apotheke Drogerie AG, Landstrasse 119, Wettingen

   

Preise:

offizielle Kehrichtsäcke:

10 Stück / 17l         Fr. 12.--
10 Stück / 35l Fr. 23.--
10 Stück / 60l Fr. 35.--
10 Stück / 110l Fr. 62.--

Gebührenmarken für sperrige Einzelstücke:

1 Stück                   Fr.   6.20

Containerplomben (nur für Gewerbe)

1 Stück                   Fr. 38.--

Informationen zu den Kindergärten Ennetbaden finden Sie hier

Kinderkrippe Sonnenberg

Sonnenbergstrasse 23,
5408 Ennetbaden
Tel. 056 222 43 63
www.kidso.ch
kinderkrippe@kidso.ch

Kinderkrippe Ennethüüsli

Sonnenbergstrasse 39,
5408 Ennetbaden
Tel. 056 426 00 88
www.kita-ennethuesli.ch
info@kita-ennethuesli.ch

Das Anmeldeverfahren läuft online ab. Die SVA Aargau hat aufgrund der Steuerzahlen, Personen mit möglichem Anspruch auf Prämienverbilligung ermittelt. Anspruchsberechtigte Personen erhalten einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Wer bis August 2018 noch keinen Code erhalten hat, kann direkt bei der SVA Aargau einen Code anfordern.

Der Antrag muss online ausgefüllt werden. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, hilft Ihnen Ihre Gemeindezweigstelle SVA oder die SVA Aargau gerne bei der Antragsstellung. Die Antragsfrist läuft bis am 31. Dezember, um einen Antrag für das folgende Jahr zustellen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

Während der Kündigungsfrist müssen Sie Stellen suchen und diese Bemühungen unbedingt aufschreiben (Kopien der Bewerbungen machen). Die Bewerbungskopien sind im Falle einer Arbeitslosigkeit dem Regionalen Arbeitsvermittlungs-zentrum RAV vorzuweisen.

Ansprechpartner: Arbeitsamt 

Mit dem Leitfaden Todesfall möchten wir Ihnen in dieser schweren Zeit mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen.

Ansprechpartner: Bestattungsorganisation

Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.

Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

Für Fragen zum Militärdienst wenden Sie sich bitte an:


Kreiskommando
Rohrerstrasse 7
Postfach
5001 Aarau

Telefon 062 835 31 10
Email kreiskommando@ag.ch

Der regionalen Musikschule in Baden sind sieben Gemeinden angeschlossen, unter anderem die Gemeinde Ennetbaden. Rund 1500 Schülerinnen und Schüler werden von 75 Lehrkräften unterrichtet. Entsprechend umfassend ist das Unterrichtsangebot. Dieses richtet sich an alle Altersstufen: An Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Instrumente werden im Einzelunterricht angeboten; daneben besteht eine grosse Ensemblearbeit, gegliedert nach Besetzungen und Stilrichtungen.

Eine detaillierte Broschüre oder weitere Informationen erhalten Sie über die untenstehende Adresse: 

Musikschule Region Baden
Burghaldenstrasse 8
5400 Baden

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag von
09.00 bis 12.00 Uhr

Telefon

056 / 222 51 14

EMail

musikschule(at)msrb.ch

Bei Verlust des Einzahlungsscheines muss unbedingt ein neues Exemplar auf der Finanzverwaltung angefordert werden, ansonsten die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden kann.

Ansprechpartner: Finanzen

Für die markierten offenen Parkplätze können Berechtigte eine Parkierungsbewilligung beziehen, womit zeitlich unbeschränkt parkiert werden kann. Berechtigt für den Bezug einer Parkkarte sind Personen mit gesetzlichem Wohn- oder Geschäftssitz in der Gemeinde Ennetbaden, die über keinen eigenen Parkplatz verfügen. Die gleiche Regelung gilt für Handwerker, Besucher, Wochenaufenthalter und Inhaber von Firmenfahrzeugen.

Als Parkierungsbewilligung wird den Berechtigten eine zeitlich beschränkte gültige Parkkarte abgegeben. Die Parkkarten können auf der Einwohnerkontrolle bezogen werden und die Kosten betragen:  

  • 1/2 Jahr = Fr. 240.--
  • 1 Jahr = Fr. 480.--

Bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarte wird die Gebühr für die nicht in Anspruch genommenen vollen Kalendermonate zurückerstattet.

In Ausnahmefällen kann eine Bewilligung für eine kürzere Dauer erteilt werden.

Reglement über die Parkraumbewirtschaftung

Ansprechpartner: Einwohnerdienste 

Das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist tagsüber von Montag bis Samstag (Werktage) zeitlich beschränkt und wo nicht mit Parkscheibe zulässig, gebührenpflichtig mittels Parkuhr oder Parkkarte. Auch das regelmässige nächtliche Abstellen von Fahrzeugen bedarf einer gebührenpflichtigen Parkkarte.

An Werktagen werden für offene Parkplätze Gebühren in der Zeit zwischen 07.00 und 19.00 Uhr erhoben.

Reglement über die Parkraumbewirtschaftung

Ansprechpartner: Einwohnerdienste

Der Pass 10, der provisorische Pass (Notpass) sowie das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) können nur noch beim Kantonalen Passamt in Aarau beantragt werden. Der Antrag kann telefonisch oder online gestellt werden. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist eine persönliche Vorsprache beim Passbüro notwendig.

Das Anschlagen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Über Gebühren und Vorgehen gibt die Gemeindekanzlei Auskunft.

Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

Informationen über die Primarschule finden Sie hier.

Anfangs Februar jedes Jahr werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Diese werden auf der Grundlage der letzten Veranlagungen erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie eine neue prov. Rechnung anfordern.

Ansprechpartner: Steuern

Bestellen Sie bei der Abteilung Finanzen Einzahlungsscheine für die Ratenbezahlung Ihrer Steuern.

Informationen über die Realschule finden Sie hier. 

Hier erhalten Sie Informationen zum RAV Baden.

Informationen über die Schulferien in Ennetbaden finden Sie hier.

Informationen über die Sekundarschule finden Sie hier.

Jeweils am Freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr und am Samstag von 09:00 bis 10:30 Uhr können beim Bauamtsmagazin spezielle Abfälle wie zum Beispiel Bauschutt, Leuchtstoffröhren, Styropor (nur weiss und sauber) usw. kostenlos entsorgt werden.

Alte Kühlschränke, Computer, Tiefkühlgeräte usw. können kostenlos bei allen Verkaufsstellen abgegeben werden.

Weitere Informationen über Sonderabfälle finden Sie im Entsorgungskalender.

Ansprechpartner: Bau und Planung oder Bauamt 

Der Sozialdienst ist der Gemeindekanzlei angegliedert. Er ist für den Vollzug der Anordnungen des Gemeinderates zuständig.Der Sozialdienst erarbeitet mit den Betroffenen Möglichkeiten zur Problem-

lösung oder weist sie an geeignete Stellen weiter. Zudem ist der Sozialdienst auch verantwortlich für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber. Der Sozialdienst arbeitet eng mit der Jugend- und Familienberatung Baden zusammen. Für die persönliche Beratung ist die JFB Baden zuständig.

Telefon                      

056 / 200 06 01

Email

gemeindekanzlei(at)ennetbaden.ch

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie auf der Homepage der SVA Aargau.

Freie Stellen sind dem RAV Baden, Rütistrasse 3, 5400 Baden, zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.

Ansprechpartner: Regionales Arbeitsvermittlungszentrum

Die zu erwartenden Steuern können online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes.

Ansprechpartner: Steuern

Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig.

Sofern Sie bereits im Vorjahr die Steuerdeklaration mit Easy Tax erstellt haben, erhalten Sie bei der Formularzustellung nur noch einen Umschlagsbogen. Die Software Easy-Tax können Sie unter dem untenstehenden Link herunterladen. Bitte reichen Sie den Ausdruck der Steuerdeklaration zusammen mit dem Umschlagsbogen ein.

Download Easy Tax

Der Abgabetermin für die Steuererklärung ist auf den 31. März festgesetzt. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, muss ein schriftliches Fristverlängerungsgesuch eingereicht werden. Sämtliche Fristerstreckungsgesuche werden schriftlich bestätigt. 

Ansprechpartner: Steuern

Für einen Zahlungsaufschub (Stundung) mit oder ohne Ratenzahlung ist bei der Finanzverwaltung ein detailliertes und begründetes Gesuch schriftlich einzureichen. Am Besten verwenden Sie direkt dieses Stundungsgesuch des Kantonalen Steueramtes. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Finanzen.

Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online hier bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises bei der Abteilung Steuern abgeholt oder per Post zugestellt werden.

Ansprechpartner: Steuern

Die Einsprache ist schriftlich innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission zu richten (per Briefpost). Details über das Vorgehen entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Steuerrechnung. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

Ansprechpartner: Steuern

Stimmberechtigt ist jede(r) Schweizerbürger(in), der (die) das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und in der Gemeinde Ennetbaden Wohnsitz hat (Einschränkungen: Entmündigung nach Art. 369 ZGB).

Das Stimmrecht berechtigt, an Wahlen und Abstimmungen sowie an Gemeindeversammlungen teilzunehmen.

Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

Meldungen über defekte Strassenlampen nehmen die Regionalwerke Baden entgegen:

Telefon 056 200 22 22, während der Bürozeiten
056 200 22 00, 24-Stunden Piketdienst
Email info@regionalwerke.ch

Prüfen Sie zuerst das Gerät. Ist der Netzstecker richtig eingesteckt? Ist das Gerät eingeschaltet? Sind die Sicherungen unbeschädigt? Sind die Fi-Schalter in richtiger Position? Haben auch Ihre Nachbarn keinen Strom? Nach diesem Check kontaktieren Sie gegebenenfalls die Regionalwerke Baden.

Telefon 056 200 22 22, während der Bürozeiten
056 200 22 00, 24-Stunden Piketdienst
Email info@regionalwerke.ch

Informationen über die Tagesstrukturen finden Sie hier.

Die Angehörigen melden den Todesfall so rasch wie möglich der Bestattungsorganisation (Einwohnerdienste), Tel. 056 200 06 02. Für die Festlegung eines Beisetzungstermins und Erledigung der Formalitäten müssen die Angehörigen persönlich (Terminvereinbarung notwendig) bei der Bestattungsorganistaion erscheinen.  

Ansprechpartner: Bestattungsorganisation

Als erstes ist unverzüglich ein Arzt anzurufen. Hat dieser den Tod festgestellt, ist der Todesfall der Bestattungsorganisation, Tel. 056 200 06 02, zu melden. Für die Festlegung eines Beisetzungstermins müssen die Angehörigen persönlich (Terminvereinbarung notwendig) bei der Bestattungsorganisation (Einwohnerdienste), erscheinen. Dort wird die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Die ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Bespechung mitzubringen.

An den Wochenenden und Feiertagen kann ein Todesfall dem Bestattungsinstitut Harfe, Baden-Dättwil, Tel. 056 493 23 13 oder den Badener Bestattungen, 5430 Wettingen, Tel. 056 222 53 53 gemeldet werden.

Ansprechpartner: Bestattungsorganisation

Öffentliche, unentgeltliche Rechtsauskunft, ohne Voranmeldung:
jeden Dienstag von 12.00 bis 13.00 Uhr
im Stadthaus, Rathausgasse 1, 5400 Baden, Sitzungszimmer 2. Stock

Weitere Informationen

Die Urne ist jeweils am Sonntag von 09.00 bis 10.00 Uhr im Steueramt des Gemeindehauses aufgestellt. Bei der persönlichen und stellvertretenden Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis an der Urne abzugeben. Betreffend der stellvertretenden Stimmabgabe beachten Sie die Anleitungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.

Ansprechpartner: Gemeindekanzlei 

Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.

Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

Jeweils ca. anfangs Februar jeden Jahres erhalten Sie die Unterlagen zur Steuererklärung. In dieser sind die Zahlen des vorangegangenen Jahres zu deklarieren. Aufgrund der Steuererklärung wird dann die definitive Steuerrechnung für das deklarierte Jahr erstellt.

Beispiel: Anfangs Februar 2024 erhalten Sie die Unterlagen für die Steuererklärung 2023. Nach Bearbeitung der Steuererklärung erhalten Sie die definitive Steuerveranlagung für das Jahr 2023.

Ansprechpartner: Steuern

Die Führung der kommunalen Wasserversorgung obliegt dem Leiter Bau und Planung. Er ist zuständig für die operative Leitung, die Planung sowie die Finanzierung.

Der Betrieb und Unterhalt führen vertragsweise die Regionalwerke AG Baden aus. Diese sind unter anderem zuständig für die Qualitätssicherung, das Beheben von Leitungsbrüchen sowie für allgemeine Reparaturen der verschiedenen Anlagen, wie Reservoirs, Pumpwerke usw.

Telefon                  

056 200 22 22, während der Bürozeiten

056 200 22 00, 24-Stunden Piketdienst

Email

info@regionalwerke.ch

Kleinere Wespenneste können mit einem Wespenspray (kein Insektenspray verwenden), welcher in jeder Drogerie gekauft werden kann, selber beseitigt werden. Der Wespenspray ist am frühen Morgen, wenn es noch kühl ist, einzusetzen. Dann befinden sich die meisten Wespen im Nest. Den ganzen Spray gebrauchen und am nächsten Tag das Nest in einem Plastiksack entsorgen.

Wenn Sie das Wespennest nicht selber entsorgen möchten, wenden Sie sich bitte ans Bauamt Ennetbaden, welches Sie gegen eine Pauschalgebühr unterstützt: 

Bauamt Ennetbaden
Daniel Scherer
079 285 47 59
Email: Bauamt(at)ennetbaden.ch

Für Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte direkt ans Zivilstandsamt Baden.

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