Elternschaftsbeihilfe

Mit dem am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen neuen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG entsteht für wirtschaftlich schwache Eltern bzw. Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Damit soll gesichert werden, dass das neugeborene Kind während sechs Monaten durch einen Elternteil betreut werden kann.

Details können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung:

 

Gemeindekanzlei

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