Projektstand Anfang November 2023

Nachdem die kantonale Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ihre Zustimmung zum Bauvorhaben der Gemeinde im Naturschutzgebiet ausserhalb der Bauzone erteilte, lag das Baugesuch vom 20. Dezember 2022 bis am 30. Januar 2023 öf­fentlich auf. Zwei Umweltverbände haben gegen das Baugesuch eine Einwendung eingereicht. Mit beiden konnten einvernehmliche Lösungen ge­funden werden, woraufhin der Gemeinderat am 24. April 2023 die Baubewilligung erteilte.

Nachdem das Bauprojekt im Jahresverlauf verfeinert wurde, soll ab Anfang 2024 als erster Arbeits­schritte die neue Wasserleitung in der Strasse Im Berg verlegt werden. Derzeit läuft die Konkurrenzaus­schreibung für die dafür notwendigen Baumeisterarbeiten. Voraussichtlich im Früh­jahr/Sommer 2024 beginnen dann die Bauarbeiten am Reservoir, wobei ein besonderes Augen­merk auf die Brutzeiten der Vögel und auf Schutz des empfindlichen Bodens im Natur­schutz­gebiet am Geissberghang gelegt wird.

Das alte Reservoir soll nach seiner Ausserbetriebnahme nicht zurückgebaut, sondern stattdes­sen umfunktioniert und ökologisch aufgewertet werden. Durch den Abbruch des Bauwerks würden der wertvolle, alte Baumbe­stand und das ungestörte Naturrefugium rund um die Anlage zerstört. Deshalb haben die Pro­jektverfasser zusammen mit der Wald-, Natur- und Landschafts­kommission und weiteren Fach­experten stattdessen ein Projekt zur Ansiedlung von Fledermäu­sen und weiterer seltener Tier­arten entwickelt, welches auch beim Kanton auf Anklang stiess.

März 2022

Am 25. Februar 2022 reichte die Gemeinde das Auflageprojekt für den Neubau des Reser­voirs Geissberg bei der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zur Beurteilung der kantonalen Prüfbelange ein. Die Baugesuchprüfung beim Kanton wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bereits in der ersten Märzhälfte wird das Bauwerk zu diesem Zweck auch vor Ort im Gelände profiliert und damit sichtbar ge­macht. Die 30-tägige, öffentliche Baugesuchauflage erfolgt hingegen erst nach Vorliegen der kantonalen Bewilligung, damit der diesbezügliche Prüfbericht zusammen mit den Projektplä­nen bekanntgemacht werden kann. Die Termine der öffentlichen Baugesuchauflage werden zu gegebener Zeit publiziert.