Rechtsstillstand im Betreibungswesen

Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 angeordnet. Damit sollen Schweizer  Unternehmen in diesem Bereich eine gewisse Entlastung erfahren.

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