Provisorische Steuerrechnung

Im Februar haben Sie die prov. Steuerrechnung 2019 erhalten. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung nur die zugestellten Einzahlungsscheine, da in der aufgedruckten Referenznummer das entsprechende Steuerjahr codiert ist und die Zahlungen so direkt dem Steuerkonto 2019 gutgeschrieben werden. Falls Sie nicht via Online Banking zahlen und die Einzahlungsscheine nicht ausreichen, können per E-Mail finanzverwaltung(at)ennetbaden.ch jederzeit weitere bestellt werden.

Entspricht die prov. Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig) kontaktieren Sie bitte das Steueramt steueramt(at)ennetbaden.ch und beantragen Sie eine Anpassung der prov. Rechnung.

Vergütungszins für Vorauszahlungen: Sämtliche vor dem 31. Oktober geleisteten Akontozahlungen (auch Ratenzahlungen) an die prov. Steuern werden mit einem Vergütungszins von 0,1 Prozent honoriert. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.

Vergütungszins für Überzahlungen: Für alle Zahlungen, die den def. Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins von 0,1 Prozent gutgeschrieben. Offensichtliche Überzahlungen können von der Gemeinde jederzeit zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.

Verzugszins: Die prov. Steuern 2019 sind am 31. Oktober 2019 zur Zahlung fällig. Für Ausstände wird ab dem 1. November 2019 ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet, und es können Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Die Verzugszinsrechnung wird nach vollständiger Bezahlung der def. Steuerrechnung 2019 zugestellt.

Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern bereits bei Erhalt der prov. Rechnung zu planen. Benötigen Sie Hilfe, finden Sie im Internet unter Budgetberatung Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.

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