Aufhebung von Urnenreihen- und Erdfamilienbestattungsgräbern

Weil die Grabesruhe abgelaufen ist, werden Anfang März 2022 die Urnenreihengräber UR 889 - 906 und die Erdfamiliengräber EFG 39 und 404 auf dem Friedhof Ennetbaden aufgehoben. Es handelt sich dabei um Grabstätten, welche in der Zeit von 1993-1997 (UR) und 1940 bzw. 1962 (EFG) errichtet wurden.

Die Angehörigen der Verstorbenen haben Anrecht auf den Grabstein und den Pflanzenschmuck. Wer davon Gebrauch machen möchte, hat das Grab bis 26. Februar 2022 auf eigene Kosten abzuräumen. Nach diesem Datum werden der gesamte Grabschild der Urnenreihengräber und die Erdfamiliengräber durch den Werkhof geräumt. Die Grabsteine werden zerstört und in eine Deponie abgeführt. Die entsprechenden Aufwendungen gehen zu Lasten der Gemeinde Ennetbaden.

Bei Unklarheiten erteilt die Abteilung Bau und Planung gerne Auskunft. Wir hoffen, dass Sie für die Aufhebung dieser Grabstätten Verständnis aufbringen.

Ennetbaden, 13. September 2021                                                     Gemeinderat Ennetbaden

 

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