Verkehrsbeschränkungen

Vorübergehende Verkehrsbeschränkungen

 

Der Gemeinderat hat gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 folgende temporäre Verkehrsbeschränkungen verfügt:

 

Für die Dauer der Strassensanierung "Schiibe" ab ca. Mitte April bis ca. Mitte November 2016:

 

Hertensteinstrasse ab Restaurant Hertenstein bis zur Einmündung Goldwandstrasse

  • Signalisation Höchstgeschwindigkeit 20 (Signal 2.30)
  • Markierung Ersatzparkplätze, Parkieren gestattet mit Spezialbewilligung

 

Untere Rebbergstrasse

  • Markierung Ersatzparkplätze, Parkieren gestattet mit Spezialbewilligung

 

Für die Dauer der Bauarbeiten Neugestaltung Badstrasse ab sofort bis ca. April 2017:

 

Badstrasse ab Einmündung Portal Goldwand bis Postplatz

  • Einbahnstrasse (Signal 4.08)
  • Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder (Signal 2.05)

 

Badstrasse K114 vor Einmündung Portal Goldwand

  • Revokation Rechtsabzweigeverbot (Signal 2.42)

 

 

Einwendungen gegen diese temporäre Verkehrsbeschränkungen sind an den Gemeinderat Ennetbaden zu richten. Die Einwendung hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Für die 30-tägige Einsprachefrist ist die Publikation im Aargauischen Amtsblatt vom 8. April 2016 massgebend. Einer allfälligen Einwendung wird, gestützt auf Art. 46 VRPG, die aufschiebende Wirkung ausdrücklich entzogen.

 

 

4. April 2016 DA                                                                                 Gemeinderat Ennetbaden

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