Bauherr/in: Einwohnergemeinde Ennetbaden
Bauprojekt: Sanierung Hertensteinstrasse; Temporäre Rodung für Strassensanierung, Wegverlegung und Rückbau Zündmineurschacht
Das für das obige Baugesuch erforderliche Rodungsgesuch wird gemäss § 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen, vom 26. Oktober 2018 bis 25. November 2018 auf der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.
24. Oktober 2018 Gemeinderat Ennetbaden