Publikation - Verordnung Videoüberwachung öffentlicher Bauten und Anlagen der Gemeinde Ennetbaden – neuer Anhang I Ziff. 3

Der Gemeinderat hat gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz den Anhang I, Ziff. 3 der Verordnung über die Videoüberwachung öffentlicher Bauten und Anlagen der Gemeinde Ennetbaden erlassen.

 

Publikation

Verordnung über die Videoüberwachung öffentlicher Bauten und Anlagen

Zurück zur Übersicht