provisorische Steuern

Ende September werden die Verfallanzeigen für noch nicht bezahlte provisorische Kantons- und Gemeindesteuern 2016 verschickt. Geleistete Akontozahlungen sind auf der Abrechnung berücksichtigt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2016 zu begleichen.

 

Sollten Sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken und eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, unterbreiten Sie bitte der Finanzverwaltung via Mail an finanzverwaltung(at)ennetbaden.ch einen schriftlichen Zahlungsvorschlag mit Begründung. Die zuständige Sachbearbeiterin wird sich nach Beurteilung des Zahlungsvorschlags mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1. November 2016 wird auf dem Restausstand ein Verzugszins von 5.1 % berechnet. Nach erfolgter Mahnung, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

 

Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2016 bis zum 31. Oktober 2016.

 

Finanzverwaltung Ennetbaden

 

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