prov. Steuerrechnung 2016

Allgemeine Informationen zur provisorischen Steuerrechnung 2016

 

Im Februar haben Sie die provisorische Steuerrechnung 2016 erhalten. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung nur die zugestellten Einzahlungsscheine, da in der aufge-druckten Referenznummer das entsprechende Steuerjahr codiert ist und die Zahlungen so direkt dem Steuerkonto 2016 gutgeschrieben werden. Reichen die Einzahlungs-scheine nicht aus, können bei der Finanzverwaltung via E-Mail finanzverwaltung(at)ennetbaden.ch jederzeit weitere bestellt werden. Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig) kontaktieren Sie bitte das Steueramt steueramt(at)ennetbaden.ch und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung. Seit dem

01. Januar 2014 gelten für die Kantons- und Gemeinde-steuern neue Zinsregeln. Was ändert sich für Sie bezüglich der Bezahlung der provisorischen Steuern 2016:

 

Vergütungszins für Vorauszahlungen
Seit dem 01. Januar 2015 werden sämtliche, vor dem

31. Oktober geleisteten, Akontozahlungen (auch Ratenzahlungen)  an die provisorischen Steuern mit einem Vergütungszins honoriert. Aufgrund der aktuellen Zinssituation wird dieser per 01. Januar 2016 von 0.5% auf 0.1% gesenkt. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.

 

Vergütungszins für Überzahlungen
Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins von 0.1% (2015: 0.5%) gutgeschrieben. Dies gilt auch für Zahlungen, welche die provisorische Rechnung übersteigen. Offensichtliche Überzahlungen können von der Gemeinde jederzeit zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.

 

Verzugszins
Die provisorischen Steuern 2016 sind bis am 31. Oktober 2016 vollständig zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 01. November 2016 ein Verzugszins von 5.1% (2015: 5.5%) berechnet und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Die Verzugszinsrechnung wird Ihnen erst nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuerrechnung 2016 zugestellt.

 

Es ist hilfreich die Bezahlung der Steuern bereits nach Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen.

Benötigen Sie Hilfe, finden Sie im Internet unter www.budgetberatung.ch Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.

 

Finanzverwaltung Ennetbaden
Petra Keller
Leiterin Finanzen

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