Prämienverbilligung

Die Antragsformulare für eine Krankenkassenprämienverbilligung 2017 können auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder direkt von der Webseite www.sva-ag.ch heruntergeladen werden. Die Formulare sind voraussichtlich erst anfangs April erhältlich.

 

Dem Antrag sind die letzte def. Steuerveranlagung und Kopien der Krankenkassenpolicen 2016 beizulegen. Bei Personen in Ausbildung und bei Quellensteuerpflichtigen muss ein Zusatzformular eingereicht werden. Die Prämienverbilligung bezieht sich nur auf die Grundversicherung (KVG).

 

Die Einreichefrist läuft am 31. Mai 2016 ab.

 

 

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