Konzessionsvertrag mit RWB AG

Das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) verpflichtet die Gemeinde Ennetbaden, den Stromlieferungsvertrag mit der Regionalwerke AG Baden anzupassen. Bisher hat Ennetbaden einerseits eine Konzessionsgebühr von 10 Prozent des Kundenumsatzes und einen Rabatt für den Strombezug für Gemeindeliegenschaften erhalten. In den letzten Jahren betrugen die Abgaben und Ermässigungen zugunsten der Gemeinde durchschnittlich 205 000 Franken. Andererseits leistete die Gemeinde Beiträge von 40 Prozent an die Tiefbaukosten des Elektrizitätsver-sorgungsnetzes (Bauleistungen, Schächte, Rohre) von durchschnittlich 111 000 Franken.

Die Gewährung von Rabatten für Gemeindeliegenschaften ist nicht mehr zulässig. Eine Konzessionsabgabe für die Benützung des öffentlichen Grundes ist jedoch zulässig und üblich. Sie muss aber auf der Stromrechnung ausgewiesen werden. Neu ist vorgesehen, dass die Regionalwerke AG Baden das Versorgungsnetz zu 100 Prozent selbst finanziert und die Gemeinde keine Beiträge mehr an die Tiefbaukosten zu leisten hat. Die Konzessionsabgabe wird von minimal 0,5 Rp./kWh auf maximal 1,0 Rp./kWh festgelegt. Ab 2016 wird die minimale Abgabe von 0,5 Rp./kWh erhoben. Für einen Haushalt mit einem durch-schnittlichen Verbrauch von 8 000 kWh entspricht dies 40 Franken. Eine Anpassung kann im Rahmen der jährlichen Budgetgenehmigung durch die Gemeindeversammlung bis maximal 1,0 Rp./kWh erfolgen. Bei einem geschätzten Netzabsatz von 12,5 Mio. kWh ergibt sich für die Gemeinde ein jährlicher Konzessionsertrag von 62 500 bis maximal 125 000 Franken.

 

Der neue Konzessionsvertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Die Einzelheiten des neuen und alten Konzessionsvertrages können unter www.ennetbaden.ch/aktuelles eingesehen oder heruntergeladen werden. Detailfragen sind nach Möglichkeit während der Auflagefrist vom 10. Mai bis 2. Juni 2016 die Gemeindekanzlei zu richten.

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