Konzession für den Kaminfegerdienst
Gemäss §§ 19 f. des aargauischen Brandschutzgesetzes vom
21. Februar 1989 (SAR 585.100) und der aargauischen
Kaminfegerverordnung vom 7. Januar 1991 (SAR 587.111)
ist in der Gemeinde Ennetbaden die
Konzession für den Kaminfegerdienst
per 1. Januar 2018 für die Amtsperiode 2018/2021 neu zu erteilen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich über Folgendes auszuweisen:
- die mit Erfolg bestandene eidgenössische Meisterprüfung
- einen guten Leumund
- den Abschluss einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung
- ausreichende Kenntnisse der Brandschutzvorschriften
- die Ausbildung/Zulassung als Feuerungskontrolleur/Feuerungskontrolleurin Holz, Öl und Gas und die Fachprüfung Brandschutzfachmann/-frau
- die Bereitschaft, Kontrollaufgaben gemäss der Brandschutz- und der Umweltschutzgesetzgebung zu übernehmen, namentlich baulicher Brandschutz, Baukontrolle (Feuerungen), Feuerschau und Feuerungskontrolle
- derzeitige oder in Aussicht stehende Konzessionen
- die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens
- die Anzahl der Mitarbeitenden und Lernenden
- die Gestaltung der Tätigkeitskontrolle (anhand eines Beispiels)
- die bisherige Tätigkeit
- Referenzen
Der bisherige Konzessionär gilt als angemeldet.
Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ist bis zum 21. April 2017 dem Gemeinderat Ennetbaden, Grendelstrasse 9, 5408 Ennetbaden einzureichen. Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei Ennetbaden, Tel. 056 200 06 01, gemeindekanzlei(at)ennetbaden.ch.
14. März 2017 / Gemeinderat Ennetbaden