Hundetaxe 2016

Aufgrund verschiedener Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung wurde ein Ersatz der bestehenden Hundedatenbank notwendig. Die bestehende Hundedatenbank ANIS wurde am 1. Januar 2016 durch AMICUS abgelöst.

 

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden und in der Tierdatenbank AMICUS registriert sein. Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sind für die Registrierung der Hunde verantwortlich. Hundehalterinnen und Hundehalter haben auf www.amicus.ch Zugang zu Ihren Daten und zu denjenigen Ihrer Hunde. Die bestehenden Daten, welche im ANIS hinterlegt waren, wurden automatisch in die neue Datenbank AMICUS übertragen. Somit müssen Hundehalter, die bereits einen Hund besitzen, nichts unternehmen. Wir empfehlen aber, den bestehenden Eintrag genau zu prüfen und Fehler selbst zu beheben oder der zuständigen Stelle zu melden (Tierarzt, Einwohnerkontrolle Ennetbaden).

 

Das Anmeldeverfahren für Ersthundehalter ist zweistufig. Die Hundehaltenden lassen sich bei der Einwohnerkontrolle Ennetbaden auf AMICUS als Hundehalter registrieren und erhalten eine Personen-ID. Die Benutzerdaten und das Passwort werden daraufhin per Post zugestellt. Mit der Personen-ID geht der Hundehalter mit seinem Hund zum Tierarzt. Der Tierarzt implantiert dem Hund einen Mikrochip (falls noch kein Chip vorhanden ist) und verknüpft die Daten des Hundes in AMICUS mit denjenigen des Hundehalters. Anschliessend können Sie sich auf www.amicus.ch einloggen. Die Adressdaten des Hundehalters werden von den Gemeinden mutiert, während die Hundehalter lediglich ihre Telefonnummer, E-Mailadresse sowie das Todesdatum des Hundes eintragen und bearbeiten können. Weitere Informationen finden Sie unter www.amicus.ch.

 

Bei Mutationen (Halterwechsel, Tod des Hundes, Adressänderung) tragen die HundehalterInnen die Verantwortung, dies innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Ennetbaden zu melden. Bei Tod des Hundes kann das Todesdatum vom Besitzer im Amicus erfasst werden.

 

NeuzuzügerInnen, welche einen Hund halten oder EinwohnerInnen, welche im Laufe des Jahres einen Hund anschaffen, müssen dies der Einwohnerkontrolle melden und folgende Unterlagen vorbeibringen:

 

- Heimtierausweis oder Hundeausweis bzw. Impfausweis.

 

- Theoretischer Sachkundenachweis    (nur wenn Sie nach dem 1.09.2008 das erste Mal HundehalterIn wurden)

 

- Praktischer Sachkundenachweis   (nur wenn Sie nach dem 01.09.2008 einen Hund angeschafft haben)

 

 

Erhöhung der Hundetaxe

Im Rahmen einer Leistungsanalyse hat der Regierungsrat beschlossen die Hundetaxe ab dem Jahr 2016 auf 120 Franken pro Hund festzulegen. Die neue Hundetaxe gilt ab dem 1. Mai 2016 und wird erstmals für das Hundejahr 2016 erhoben. Der Kantonsanteil steigt um 5 Franken pro Hund von 15 auf 20 Franken. Der Gemeindeanteil bleibt bei 100 Franken pro Hund.

 

 

 

 

 

Ansprechspartner: Einwohnerkontrolle

 

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