Friedhof

Weil die Grabesruhe verstrichen ist, werden Anfang Juni die Erdreihengräber Nr. 599 bis 616 aufgehoben. Es handelt sich um Grabstätten, die von 1988 – 1990 errichtet wurden.

 

Die Angehörigen haben Anrecht auf Grabstein und Pflanzenschmuck. Wer davon Gebrauch machen will, hat das Grab bis am 23. Mai 2016 auf eigene Kosten abzuräumen. Danach wird der gesamte Grabschild geräumt. Die entsprechenden Aufwendungen gehen zu Lasten der Gemeinde Ennetbaden. Auf Fragen gibt die Bauverwaltung gerne Auskunft.

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