Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros

Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Stille Wahl

 

Da für das Wahlbüro die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wurde gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge bis am 20. Januar 2016 ein­gereicht werden konnten. Da bis zum Ablauf der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen mehr eingegangen sind, hat das Wahlbüro die folgende Kandidierende in stiller Wahl ge­wählt (§ 30a GPR). Es findet somit keine Urnenwahl mehr statt:

 

 

Mitglied des Wahlbüros (1 Mitglied)

 

-   Pauli, Annina, 1992, von Bischhofszell TG und Alchenstorf BE, Goldwandstrasse 29, SP

 

 

 

 

 

5408 Ennetbaden, 15. Januar 2016 DA                           Gemeinderat und Wahlbüro

 

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