Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Stille Wahl
Da für das Wahlbüro die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wurde gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge bis am 20. Januar 2016 eingereicht werden konnten. Da bis zum Ablauf der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen mehr eingegangen sind, hat das Wahlbüro die folgende Kandidierende in stiller Wahl gewählt (§ 30a GPR). Es findet somit keine Urnenwahl mehr statt:
Mitglied des Wahlbüros (1 Mitglied)
- Pauli, Annina, 1992, von Bischhofszell TG und Alchenstorf BE, Goldwandstrasse 29, SP
5408 Ennetbaden, 15. Januar 2016 DA Gemeinderat und Wahlbüro