Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

René Hodel hat seinen Rücktritt als Mitglied der Finanzkommission per 30. September 2022 erklärt. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 findet am Sonntag, 12. März 2023 statt.
 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Ennetbaden zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Ersatzwahltag, das heisst bis spätestens Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr, einzureichen.
 

Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die erforderlichen Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
 

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang der Ersatzwahl jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
 

Gemeinderat Ennetbaden

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