Einführung Zusatzblatt zum Lärmschutznachweis

Wer eine Wärmepumpe aufstellen will, benötigt hierzu eine Baubewilligung. Bestandteil des Baugesuches ist unter anderem der Lärmschutznachweis. Zwar wurde der Lärmschutznachweis der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (fws) letztens überarbeitet, jedoch hat die Abteilung Bau und Planung festgestellt, dass es immer wieder Unsicherheiten und auch Unklarheiten in Bezug auf das Vorsorgeprinzip gibt, weshalb sich Einwendungen während der öffentlichen Auflage häufen.

Aus diesem Grund hat die Abteilung Bau und Planung gestützt auf ein Zusatzblatt des Kantons Luzern das "Zusatzblatt zum Lärmschutznachweis zur Erläuterung des Vorsorge-prinzips" erstellt. Die zu beantwortenden Fragen zeigen differenzierter als im Lärmschutznachweis auf, wie und mit welchen Massnahmen das Vorsorgeprinzip berücksichtigt wird.

Das Zusatzblatt ergänzt den Lärmschutznachweis der fws. Für die Erstellung einer Wärmepumpe ist deshalb neu neben dem Lärmschutznachweis auch das Zusatzblatt dem Baugesuch beizulegen.
 

Zusatzblatt zum Lärmschutznachweis
Lärmschutznachweis

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