Bäume und Sträucher

Die Eigentümer von Grundstücken werden gebeten, ihre an der Strasse stehenden Sträucher und Bäume bis am 11. Juli 2016 zurückzuschneiden. Bäume und Sträucher können die Sicht von Auto- und Radfahrern behindern. In das Strassengebiet hinein reichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 m aufzuasten, bei Trottoirs bis auf 2,5 m. Hecken und Sträucher sind auf 0,6 m Abstand (gemessen vom Strassenmark) zurückzuschneiden. In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von

0,8 und 3 m gewährleistet sein. Pflanzen, die in Treppenwege ragen, sind so zurückzuschneiden, dass die Handläufe frei sind.

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