Die Eigentümer von Grundstücken werden gebeten, ihre an der Strasse stehenden Sträucher und Bäume bis am 11. Juli 2016 zurückzuschneiden. Bäume und Sträucher können die Sicht von Auto- und Radfahrern behindern. In das Strassengebiet hinein reichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 m aufzuasten, bei Trottoirs bis auf 2,5 m. Hecken und Sträucher sind auf 0,6 m Abstand (gemessen vom Strassenmark) zurückzuschneiden. In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von
0,8 und 3 m gewährleistet sein. Pflanzen, die in Treppenwege ragen, sind so zurückzuschneiden, dass die Handläufe frei sind.