Bäume und Sträucher zurückschneiden

Die Eigentümer von Grundstücken entlang von Gemeindestrassen und -wegen werden gebeten, ihre an der Strasse stehenden Sträucher und Bäume bis am 15. Juli 2023 zurückzuschneiden.

Sie können die Sicht von Auto- und Radfahrern und ebenso Fussgängerinnen und Fussgängern behindern. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 Meter aufzuasten, bei Trottoirs bis auf 2,5 Meter. Hecken und Sträucher sind auf 0,6 Meter Abstand (gemessen vom Strassenmark) zurückzuschneiden. In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,8 und 3 Metern gewährleistet sein. An Treppenwegen müssen die Handläufe frei sein.

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