Gemäss § 60 BauG sind während 30 Tagen auf der Abteilung Bau und Planung nachfolgende Baugesuche aufgelegt.
Die Unterlagen können entweder vor Ort auf telefonische Anmeldung unter 056 200 06 05 oder auf Anfrage via bauundplanung(at)ennetbaden.ch digital eingesehen werden.
Bauherrschaft: | Gemeinde AG Ennetbaden, c/o Gemeindekanzlei Ennetbaden, Grendelstrasse 9, 5408 Ennetbaden |
Projektverfasser: | BEM-Architekten AG, Bruggerstrasse 69, 5400 Baden |
Bauobjekt: | Um- und Ersatzneubau |
Baustelle: | Parzelle Nr. 1604, Ehrendingerstrasse 53 |
Allfällige Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben sind während der Auflagefrist vom 19. August bis 17. September 2025 dem Gemeinderat Ennetbaden schriftlich einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Ennetbaden, 18. August 2025 / Bau und Planung Ennetbaden
Gesuchsstellerin: | Einwohnergemeinde Ennetbaden, Grendelstrasse 9, 5408 Ennetbaden |
Bauobjekt: | Erlass einer Planungszone im Gebiet Weinbergweg |
Baustelle: | Parzelle Nrn. 234, 479, 1042, 1823, 1824, 1827, 1829, 1834, 1907, 1915, 1941, 2006, 2057, 2086, 2248, 2317 und 2539 |
Dokument: | offizieller Publikationstext |
Der Entscheid des Gemeinderates, der Situationsplan sowie die übrigen Akten liegen vom 12. August 2025 bis am 11. September 2025 in der Gemeindekanzlei zu den üblichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Entscheid kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Der Einsprache kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 29 Abs. 3, 3. Satz BauG).
Ennetbaden, 4. August 2025 / Bau und Planung Ennetbaden
Bauherrschaft: | Einwohnergemeinde Ennetbaden, Grendelstrasse 9, 5408 Ennetbaden |
Projektverfasser: | Quadra GmbH, Rötelstrasse 84, 8057 Zürich |
Bauobjekt: | Entwicklung und Aufwertung Bachteliareal für Freizeit, Spiel, Sport und Erholung |
Baustelle: | Parzelle Nr. 645, Bachteliareal |
Weitere Bewilligungen oder Zustimmungen: | Teilweise ausserhalb Bauzone, Zugang zum Bach, Wald; Abteilung für Baubewilligungen |
Allfällige Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben sind während der Auflagefrist vom 12. August bis 10. September 2025 dem Gemeinderat Ennetbaden schriftlich einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Ennetbaden, 6. August 2025 / Bau und Planung Ennetbaden