Informationen zum Steuerbezug 2025

27.02.2025

Im Februar haben Sie die provisorische Steuerrechnung 2025 erhalten. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung nur die zugestellten Einzahlungsscheine, da in der aufgedruckten Referenznummer das entsprechende Steuerjahr codiert ist und die Zahlungen so direkt dem Steuerkonto 2025 gutgeschrieben werden. Falls Sie nicht via Online Banking zahlen und die Einzahlungsscheine nicht ausreichen, können per E-Mail jederzeit weitere bestellt werden. 

Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig) kontaktieren Sie bitte die Abteilung Steuern  und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung.

Vergütungszins für Vorauszahlungen
Sämtliche, vor dem 31. Oktober geleisteten, Akontozahlungen (auch Ratenzahlungen) an die provisorischen Steuern werden mit einem Vergütungszins von 0.75 % honoriert. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.

Vergütungszins für Überzahlungen
Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins von 0.75% gutgeschrieben. Offensichtliche Überzahlungen können von der Gemeinde jederzeit zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.

Verzugszins
Die provisorischen Steuern 2025 sind am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig. Für Ausstände wird ab 01. November 2025 ein Verzugszins von 5.0% berechnet und es können Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Die Verzugszinsrechnung wird Ihnen nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuerrechnung 2025 zugestellt.

 

                                                                                                                                                                                                                                                         Abteilung Finanzen