Weil die Grabesruhe abgelaufen ist, werden Anfang März 2025 die Erdreihengräber ER 37 - 44 auf dem Friedhof Ennetbaden aufgehoben. Es handelt sich dabei um Grabstätten, welche in der Zeit von 1997-1998 errichtet wurden. Die Angehörigen der Verstorbenen haben Anrecht auf den Grabstein und den Pflanzenschmuck. Wer davon Gebrauch machen möchte, hat das Grab bis 28. Februar 2025 auf eigene Kosten abzuräumen. Nach diesem Datum wird der gesamte Grabschild der Erdreihengräber durch den Werkdienst geräumt. Grabsteine, welche nicht abgeräumt wurden, werden zerstört und in eine Deponie abgeführt. Die entsprechenden Aufwendungen gehen zu Lasten der Gemeinde Ennetbaden.
Bei Unklarheiten erteilt die Abteilung Bau und Planung gerne Auskunft. Wir hoffen, dass Sie für die Aufhebung dieser Grabstätten Verständnis aufbringen.
Ennetbaden, 19. September 2024 Gemeinderat Ennetbaden