In den vergangenen Tagen wurden die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2025 versendet, in welchen die voraussichtlichen Auswirkungen der Steuergesetzrevisionen (Neubewertung Liegenschaften und Steuergesetzrevision 2025) bereits berücksichtigt sind.
Seitens Steuerzahlenden sind aufgrund von höheren provisorischen Steuerrechnungen, welche primär auf die Anpassung der Vermögenssteuerwerte der Aargauer Immobilien zurückzuführen sind, viele Fragen bei uns eingegangen.
Zur Beantwortung der Fragen haben wir Ihnen untenstehend einige Informationen aufgelistet:
- Die provisorische Steuerrechnung 2025 kann höher ausgefallen sein, weil per 1.1.2025 die Steuergesetzrevision "Schätzungswesen - Neubewertung Liegenschaften" bereits berücksichtigt wurde.
- Mit der allgemeinen Neubewertung 2025 der Liegenschaften gibt es angepasste Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte bei den Liegenschaften. Mit dieser Neubewertung sind die gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben wieder eingehalten.
- Der Wert einer Liegenschaft muss als Vermögen versteuert werden. Die Liegenschaftswerte wurden seit 1998 nicht mehr angepasst. Im Aargau haben diese in den letzten 27 Jahren im kantonalen Durchschnitt um rund 60% zugenommen.
- Die Wertsteigerung der Liegenschaften führt zu höherem Vermögen, welches der Vermögenssteuer unterliegt. Dämpfend wirkt, dass mit der Steuergesetzrevision 2025 zeitgleich per 1.1.2025 auch die Vermögenssteuertarife reduziert wurden (vorbehältlich der Zustimmung des Stimmvolks an der Abstimmung vom 18. Mai 2025 zur Steuergesetzrevision 2025).
- Die Wertsteigerungen können aufgrund der Lage der Liegenschaft stark variieren. Die individuellen Werte werden aktuell, vom Kantonalen Steueramt, erhoben.
- Der Versand der Schätzungsverfügungen der allgemeinen Neubewertung 2025 erfolgt im September/Oktober 2025. Auf diesen Schätzungsverfügungen sind die individuellen Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte ersichtlich. Die jetzt versandte Steuerrechnung 2025 ist lediglich provisorisch. Mit den effektiven Schätzungen und den diesbezüglichen Verfügungen bekommen Sie eine individuelle Begründung/Einschätzung der Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte, die Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung 2025 im Frühjahr 2026 benötigen.
- Weitere Informationen können hier abgerufen werden: Neubewertung der Liegenschaften - Kanton Aargau
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.
Abteilung Steuern