Strassenmarkierungen

22.12.2017

Bei der Gemeinde sind immer wieder Anregungen eingegangen, den Rechtsvortritt bei Nebenstrassen deutlich zu markieren. Der Gemeinderat hat darum beschlossen, im Einmundungsbereich von Nebenstrassen den Rechtsvortritt mit gestrichelten Linien zu markieren. Die Bodenmarkierungen (VSS-Norm SN 640 851 "Besondere Markierungen") wurden im November vorgenommen.