Steuererklärung 2017

07.03.2018

Die Einreichefrist für die Steuererklärung 2017 ist für Personen mit einer unselbstständigen Tätigkeit wiederum auf den 31. März 2018 festgelegt worden. Sollte die fristgerechte Einreichung nicht möglich sein, kann ein Gesuch um Fristerstreckung gestellt werden: www.ag.ch/steuern. Zur Identifikation und Sicherheit wird ein "Code" benötigt. Er befindet sich auf dem

Steuererklärungsbogen, Seite 1, am linken Rand aufgedruckt. Selbstverständlich können Fristerstreckungsgesuche weiterhin telefonisch oder per Mail steueramt@ennetbaden.ch eingereicht werden.

 

Auf die Steuerperiode 2017 ist folgende gesetzliche Neuerung in Kraft getreten: Bis 2016 galt für die Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte keine Beschränkung bei der Kantons- und Gemeindesteuer. Neu ist für die Steuererklärung 2017, dass der Maximalabzug 7000 Franken beträgt.

 

Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2017 kann die Software «EasyTax» benutzt werden. Das Programm kann unter www.ag.ch/steuern kostenlos heruntergeladen werden. Wer eine CD benötigt, kann diese gratis beim Gemeindesteueramt

beziehen.