Für die Anmeldung der Krankenkassenprämienverbilligung 2026 stellt die SVA Aargau sämtlichen anspruchsberechtigten Personen laufend und automatisch ein Schreiben mit dem Zugang für die Online-Anmeldung zu. Die SVA Zweigstelle Ennetbaden händigt keine Antragsformulare aus, ist aber gerne bei der Online-Anmeldung von Personen behilflich, die über keinen Internetzugang verfügen. Die für die Berechnung notwendige rechtskräftige Steuerveranlagung ist für alle Personen diejenige des aktuellen Anspruchsjahres minus drei Jahre. Für die Prämienverbilligung 2026 ist somit die Veranlagung 2023 notwendig. Bei Partnerhaushalten bilden die Steuerveranlagungen beider Personen die Basis für die Anspruchsberechnung. Die bisherige Einreichefrist bis Ende Mai entfällt. An deren Stelle tritt die Verwirkungspflicht bis 31. Dezember des Antragjahres. Nach diesem Datum verfällt der Leistungsanspruch.
Bei Veränderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnissen gilt das elektronische Änderungsverfahren. Die SVA Aargau stellt auf Anfrage hin ein Schreiben mit einem Zugangscode für die Online-Meldung zu. Finanzielle und persönliche Änderungen können bis am 31. Dezember gemeldet werden