Prämienverbilligung 2018

11.04.2017

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

 

Seit dem 1. Juli 2016 ist das neue Gesetz zur Krankenversicherung in Kraft. Dies führt beim Beantragen von Prämienverbilligungen zu Änderungen. Alle Details können Sie dem Merkblatt der SVA entnehmen. Die Einreichefrist ist neu der 31. Dezember.

 

Bei Fragen stehen Ihnen die <link verwaltung gemeindezweigstelle-sva _blank>SVA Gemeindezweigstelle Ennetbaden oder die SVA Aargau gerne zur Verfügung.