Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Einzüge, Umzüge und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden.
Neu können Sie Ihre Meldungen auf zwei verschiedenen Wegen der Einwohnerkontrolle Ennetbaden übermitteln:
- Grössere Liegenschaftsverwaltungen können in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden sind. Falls Sie sich für diese Variante entscheiden, bitten wir Sie, Kontakt mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail harm(at)bfs.admin.ch aufzunehmen. Zu Umsetzungsmöglichkeiten in der Fachapplikation kann Ihr Hersteller Auskunft geben.
- Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über den folgenden Weblink absetzen: https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/.
Weitere Infos sind erhältlich im Internet unter:
www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/00/00/09/04.html
www.egovernmentaargau.ch/umsetzung-projekte/projekte-in-arbeit/drittmeldepflicht.
Auf die Verwendung der alten Formulare für Ein- und Auszugsmeldungen sollte verzichtet werden. Bei Fragen steht die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.