Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Auszugsdatum. Den Wegzug können Sie entweder online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste melden.
Ein Wegzug ins Ausland muss immer persönlich am Schalter erfolgen.
Schweizer und Schweizerinnen
Ausländerinnen und Ausländer