Gemäss § 60 BauG sind während 30 Tagen auf der Abteilung Bau und Planung nachfolgende Baugesuche aufgelegt.
Die Unterlagen können entweder vor Ort auf telefonische Anmeldung unter 056 200 06 05 oder auf Anfrage via bauundplanung(at)ennetbaden.ch digital eingesehen werden.
Bauherrschaft: | Katharina Burger-Jost und Hans Burger, Rebbergstrasse 91, 5408 Ennetbaden |
Projektverfasser: | Patrick Rüdisüli Architekten GmbH, Badstrasse 11, 5408 Ennetbaden |
Bauobjekt: | Erweiterung Wohnhaus |
Baustelle: | Parzelle Nr. 2081, Rebbergstrasse 91 |
Allfällige Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben sind während der Auflagefrist vom 5. September 2025 bis 6. Oktober 2025 dem Gemeinderat Ennetbaden schriftlich einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Ennetbaden, 4. September 2025 / Bau und Planung Ennetbaden
Gesuchsstellerin: | Einwohnergemeinde Ennetbaden, Grendelstrasse 9, 5408 Ennetbaden |
Bauobjekt: | Erlass einer Planungszone im Gebiet Weinbergweg |
Baustelle: | Parzelle Nrn. 234, 479, 1042, 1823, 1824, 1827, 1829, 1834, 1907, 1915, 1941, 2006, 2057, 2086, 2248, 2317 und 2539 |
Dokument: | offizieller Publikationstext |
Der Entscheid des Gemeinderates, der Situationsplan sowie die übrigen Akten liegen vom 12. August 2025 bis am 11. September 2025 in der Gemeindekanzlei zu den üblichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Entscheid kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Der Einsprache kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 29 Abs. 3, 3. Satz BauG).
Ennetbaden, 4. August 2025 / Bau und Planung Ennetbaden