Für die Anmeldung der Krankenkassenprämienverbilligung 2027 stellt die SVA Aargau sämtlichen anspruchsberechtigten Personen laufend und automatisch ein Schreiben mit dem Zugang für die Online-Anmeldung zu. Die SVA Zweigstelle Ennetbaden händigt keine Antragsformulare aus, ist aber gerne bei der Online-Anmeldung von Personen behilflich, die über keinen Internetzugang verfügen. Die für die Berechnung notwendige rechtskräftige Steuerveranlagung ist für alle Personen diejenige des aktuellen Anspruchsjahres minus drei Jahre. Für die Prämienverbilligung 2027 ist somit die Veranlagung 2024 notwendig. Bei Partnerhaushalten bilden die Steuerveranlagungen beider Personen die Basis für die Anspruchsberechnung. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2026 ab – danach können Sie keinen Antrag mehr auf Prämienverbilligung 2027 stellen.
Bei Veränderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnissen gilt das elektronische Änderungsverfahren. Die SVA Aargau stellt auf telefonische oder schriftliche Anfrage hin ein Schreiben mit einem Zugangscode für die Online-Meldung zu. Finanzielle und persönliche Änderungen können bis zur Verwirkungsfrist am 31. Dezember gemeldet werden.