Neue Schätzwerte Steuer- und Eigenmietwerte ab 2025 – Allgemeine Neubewertung 2025

12.11.2025

 

Ende Oktober wurde den meisten Liegenschaftseigentümern des Kantons Aargau Schätzwerte für Steuer- und Eigenmietwert ab 2025 eröffnet. Es wurden jedoch noch nicht alle Schätzungen eröffnet.

Die neuen Schätzwerte sind ab der Steuererklärung 2025 relevant. Die Abschaffung des Eigenmietwertes (Abstimmung vom 28. September 2025) tritt erst zu einem späteren, vom Bundesrat noch zu definierenden, Zeitpunkt in Kraft. 

Detaillierte Informationen zu den Hintergründen, zum Bewertungsverfahren und zu den Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung finden Sie in den untenstehenden Merkblättern:

Merkblatt nicht-landwirtschaftliche 
Merkblatt landwirtschaftliche 

 

Haben Sie weitere Fragen – wer kann Ihnen helfen? 

Weitere Informationen finden Sie auf der  Internetseite der allgemeinen Neubewertung 2025.

Für allgemeine Fragen (Weshalb kommt es zur Neubewertung? Was sind die Folgen? Oder bei Unstimmigkeiten in Bezug auf die Aufteilung des Eigenmietwertes oder des Steuerwertes) steht Ihnen das Gemeindesteueramt gerne zur Verfügung (056 / 200 06 04 oder  E-Mail).

Bei schätzungsspezifischen Fragen zur Bewertung steht Ihnen die Sektion Grundstückschätzungen des Kantonalen Steueramtes gerne zur Verfügung (Hotline 062 / 835 27 45 oder  E-Mail). Sollten Sie trotzdem eine Einsprache erheben wollen, richten Sie diese bitte direkt an das Kantonale Steueramt und nicht an das Gemeindesteueramt. Die genaue Anschrift finden Sie in der Rechtsmittelbelehrung der Schätzungseröffnung.