Neue Schätzwerte Steuer- und Eigenmietwerte ab 2025 – Allgemeine Neubewertung 2025

05.11.2025

Rückwirkend ab 1. Januar 2025 erfolgt eine Neubewertung aller Liegenschaften auf einer aktuellen Wertbasis und mit einem neuen Bewertungsmodell. Die Verfügungen der neuen Schätzungswerte wurden am Donnerstag, 23. Oktober 2025 der Post übergeben und treffen in den nächsten Tagen bei den Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern ein. 

Das Couvert wird nebst der Verfügung ein Begleitschreiben und ein Merkblatt (je nach Fall für nicht-landwirtschaftliche- oder landwirtschaftliche Grundstücke) enthalten. 

Die neuen Schätzwerte sind ab der Steuererklärung 2025 relevant. Die Abschaffung des Eigenmietwertes (Abstimmung vom 28. September 2025) tritt erst zu einem späteren, vom Bundesrat noch zu definierenden, Zeitpunkt in Kraft. 

Detaillierte Informationen zu den Hintergründen, zum Bewertungsverfahren und zu den Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung finden Sie in den untenstehenden Merkblättern:

Merkblatt nicht-landwirtschaftliche
Merkblatt landwirtschaftliche 

 

Haben Sie weitere Fragen – wer kann Ihnen helfen? 

Weitere Informationen finden Sie auf der  Internetseite der allgemeinen Neubewertung 2025.

Für allgemeine Fragen (Weshalb kommt es zur Neubewertung? Was sind die Folgen? Oder bei Unstimmigkeiten in Bezug auf die Aufteilung des Eigenmietwertes oder des Steuerwertes) steht Ihnen das Gemeindesteueramt gerne zur Verfügung (056 / 200 06 04 oder  E-Mail).

Bei schätzungsspezifischen Fragen zur Bewertung steht Ihnen die Sektion Grundstückschätzungen des Kantonalen Steueramtes gerne zur Verfügung (Hotline 062 / 835 27 45 oder  E-Mail).