Im Februar haben Sie die provisorische Steuerrechnung 2026 erhalten. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung nur die zugestellten Einzahlungsscheine, da in der aufgedruckten Referenznummer das entsprechende Steuerjahr codiert ist und die Zahlungen so direkt dem Steuerkonto 2026 gutgeschrieben werden. Falls Sie nicht via Online Banking zahlen und die Einzahlungsscheine nicht ausreichen, können per E-Mail finanzen(at)ennetbaden.ch jederzeit weitere bestellt werden.
Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig) kontaktieren Sie bitte die Abteilung Steuern steuern(at)ennetbaden.ch und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung.
Vergütungszins für Vorauszahlungen
Sämtliche, vor dem 31. Oktober geleisteten, Akontozahlungen (auch Ratenzahlungen) an die provisorischen Steuern werden mit einem Vergütungszins von 0.25 % honoriert. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.
Vergütungszins für Überzahlungen
Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins von 0.25% gutgeschrieben. Offensichtliche Überzahlungen können von der Gemeinde jederzeit zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.
Verzugszins
Die provisorischen Steuern 2026 sind am 31. Oktober 2026 zur Zahlung fällig. Für Ausstände wird ab 01. November 2026 ein Verzugszins von 4.5% berechnet und es können Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Die Verzugszinsrechnung wird Ihnen nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern bereits bei Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Benötigen Sie Hilfe, finden Sie im Internet unter www.budgetberatung.ch Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.
Abteilung Finanzen