Energieplanung Ennetbaden; Einladung zur Mitwirkung

PV-Anlage auf dem Dach vom neuen Schulhaus Bachtal

Im November 2020 genehmigte die Gemeindeversammlung das kommunale Energieleit­bild 2020. Dieses beruht auf vorangegangenen, übergeordneten Beschlüssen wie dem interna­tionalen Übereinkommen der Klimakonferenz von Paris 2015, aufgrund dessen die Schweiz sich verpflichtet hat, die nationalen Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto Null zu redu­zieren. Das Netto Null Ziel ist auch Gegenstand des "Klima- und Innovationsgesetzes", dem die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2023 zugestimmt hat. Darauf abgestützt erlassen die Kantone Energiestrategien und -gesetze, mittels welcher spezifische Vorschriften für die Ziel­erreichung erlassen werden. Um die Ziele des Energieleitbilds von Ennetbaden zu konkretisie­ren und Massnahmen zur Zielerrei­chung zu entwerfen, beauftragte der Gemeinderat ein Pla­nungsbüro.

Bevor der Gemeinderat die kommunale Energieplanung verabschiedet, lädt er die Bevölke­rung ein, sich dazu zu äussern. Interessierte können den Planungsbericht sowie ein Befragungsfor­mular von der Gemeindehomepage herunterladen. Das ausgefüllte Formular kann bis am 31. März 2024 per E-Mail an bauundplanung(at)ennetbaden.ch eingesandt werden. Die Einga­ben werden nicht einzeln beantwortet, sondern nach Themen gruppiert, beurteilt und in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht wird zu gegebener Zeit öffent­lich gemacht, damit sich die Teilnehmenden mit ihren Hinweisen und Anmerkungen darin wie­dererkennen. Bei genü­gendem Interesse kann auch eine öffentliche Veranstaltung zum Thema durchgeführt werden.

Mit der kommunalen Energieplanung bekennt sich der Ge­meinderat zu den Zielen der Energie­strategien von Bund und Kanton. Sie stellt einerseits ein behördenverbindli­ches Planungs­instru­ment dar, nach welchem der Gemeinderat sein Handeln ausrichtet, um die Ziele des von der Gemeindever­sammlung verabschiedeten Energieleitbilds zu erreichen. An­dererseits bildet die kommunale Energieplanung auch die Rechtsgrundlage für mögliche grundeigentümerverbind­li­che Fest­legungen in der kommuna­len Bau- und Nutzungsordnung BNO hinsichtlich energe­ti­scher An­forderun­gen.

Die Erarbeitung der kommunalen Energieplanung mit den darin enthaltenen Massnahmen wurde durch die Energiekommission eng begleitet. Wie die Umsetzung der einzelnen Mass­nahmen erfolgen soll, welche Kosten damit verbunden sind, in welchem Zeitrahmen dies statt­findet und derglei­chen, ist derzeit noch offen. Vorbehalten bleiben stets Gemeindeversamm­lungsbeschlüsse, wo solche notwendig sind (z.B. BNO-Revision, Investitions- und Budgetkre­dite und dergleichen).

Die kommunale Energieplanung setzt sich aus einem Erläuterungsbericht, einem Massnahmen­katalog und einer Energieplankarte zusammen. Schwergewichtig setzt sie sich mit der Wärme- und Elektrizitätsversorgung auseinander, am Rand geht es auch um Themen wie Mobilität, Wasserverbrauch und dergleichen.

Bei den in der kommunalen Energieplanung vorgeschlagenen Massnahmen geht es zum Bei­spiel um den geplanten Netzausbau der Fernwärme, Vorschläge für grundeigentümerverbind­liche Regelungen im Rahmen von Sondernutzungsplanungen oder der nächsten BNO-Revision, Sanierungsstrategien für die kommunalen Gebäude, die Kommunikation mit der Bevölkerung, eine Solarstrategie, Möglich­keiten der Stromspeicherung oder um Anpassungen am Förderpro­gramm und dergleichen. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, ihre Meinung zu den Vor­schlägen Kund zu tun und freut sich auf regen Rücklauf.

Energieplanung Erläuterungsbericht und Massnahmenkatalog

Energieplanung Umfrageformular

Bau und Planung Ennetbaden

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