Im November 2020 genehmigte die Gemeindeversammlung das kommunale Energieleitbild 2020. Dieses beruht auf vorangegangenen, übergeordneten Beschlüssen wie dem internationalen Übereinkommen der Klimakonferenz von Paris 2015, aufgrund dessen die Schweiz sich verpflichtet hat, die nationalen Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto Null zu reduzieren. Das Netto Null Ziel ist auch Gegenstand des "Klima- und Innovationsgesetzes", dem die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2023 zugestimmt hat. Darauf abgestützt erlassen die Kantone Energiestrategien und -gesetze, mittels welcher spezifische Vorschriften für die Zielerreichung erlassen werden. Um die Ziele des Energieleitbilds von Ennetbaden zu konkretisieren und Massnahmen zur Zielerreichung zu entwerfen, beauftragte der Gemeinderat ein Planungsbüro.
Bevor der Gemeinderat die kommunale Energieplanung verabschiedet, lädt er die Bevölkerung ein, sich dazu zu äussern. Interessierte können den Planungsbericht sowie ein Befragungsformular von der Gemeindehomepage herunterladen. Das ausgefüllte Formular kann bis am 31. März 2024 per E-Mail an bauundplanung(at)ennetbaden.ch eingesandt werden. Die Eingaben werden nicht einzeln beantwortet, sondern nach Themen gruppiert, beurteilt und in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht wird zu gegebener Zeit öffentlich gemacht, damit sich die Teilnehmenden mit ihren Hinweisen und Anmerkungen darin wiedererkennen. Bei genügendem Interesse kann auch eine öffentliche Veranstaltung zum Thema durchgeführt werden.
Mit der kommunalen Energieplanung bekennt sich der Gemeinderat zu den Zielen der Energiestrategien von Bund und Kanton. Sie stellt einerseits ein behördenverbindliches Planungsinstrument dar, nach welchem der Gemeinderat sein Handeln ausrichtet, um die Ziele des von der Gemeindeversammlung verabschiedeten Energieleitbilds zu erreichen. Andererseits bildet die kommunale Energieplanung auch die Rechtsgrundlage für mögliche grundeigentümerverbindliche Festlegungen in der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung BNO hinsichtlich energetischer Anforderungen.
Die Erarbeitung der kommunalen Energieplanung mit den darin enthaltenen Massnahmen wurde durch die Energiekommission eng begleitet. Wie die Umsetzung der einzelnen Massnahmen erfolgen soll, welche Kosten damit verbunden sind, in welchem Zeitrahmen dies stattfindet und dergleichen, ist derzeit noch offen. Vorbehalten bleiben stets Gemeindeversammlungsbeschlüsse, wo solche notwendig sind (z.B. BNO-Revision, Investitions- und Budgetkredite und dergleichen).
Die kommunale Energieplanung setzt sich aus einem Erläuterungsbericht, einem Massnahmenkatalog und einer Energieplankarte zusammen. Schwergewichtig setzt sie sich mit der Wärme- und Elektrizitätsversorgung auseinander, am Rand geht es auch um Themen wie Mobilität, Wasserverbrauch und dergleichen.
Bei den in der kommunalen Energieplanung vorgeschlagenen Massnahmen geht es zum Beispiel um den geplanten Netzausbau der Fernwärme, Vorschläge für grundeigentümerverbindliche Regelungen im Rahmen von Sondernutzungsplanungen oder der nächsten BNO-Revision, Sanierungsstrategien für die kommunalen Gebäude, die Kommunikation mit der Bevölkerung, eine Solarstrategie, Möglichkeiten der Stromspeicherung oder um Anpassungen am Förderprogramm und dergleichen. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, ihre Meinung zu den Vorschlägen Kund zu tun und freut sich auf regen Rücklauf.
Energieplanung Erläuterungsbericht und Massnahmenkatalog
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Bau und Planung Ennetbaden