Leinenpflicht für Hunde

Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass es gemäss Polizeireglement verboten ist, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Zudem sind Hundehaltende verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und in den dafür bestimmten Behältern zu entsorgen.

Beim Schul- und Gemeindehausareal, beim Sportplatz Bachteli, bei verkehrsreichen Strassen sowie öffentlichen Spiel- und Grünflächen sind Hunde zwingend an die Leine zu nehmen. Ausserdem sind laut der Verordnung zum Jagdgesetz Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald (auch auf den Wegen) sowie am Waldrand und im Rebberg an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Zur Vermeidung von Kulturlandschäden sollten Hunde auch nicht frei über Landwirtschaftsland laufen gelassen werden. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.

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