Verfallsanzeige prov. Steuern

Ende September werden die Verfallanzeigen für noch nicht bezahlte provisorische Kantons- und Gemeindesteuern 2018 verschickt. Geleistete Akontozahlungen sind auf der Abrechnung berücksichtigt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2018 zu begleichen. Sollten Sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken und sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, unterbreiten Sie bitte der Finanzverwaltung via finanzverwaltung(at)ennetbaden.ch rechtzeitig einen schriftlichen Zahlungsvorschlag mit Begründung. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich: Ab dem 1. November 2018 wird auf dem Restausstand ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2018 bis zum 31. Oktober 2018.

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