Verfallanzeige prov. Steuern 2022

Ende September werden die Verfallanzeigen für noch nicht bezahlte provisorische Kantons- und Gemeindesteuern 2022 verschickt. Bereits geleistete Akontozahlungen sind auf der Abrechnung berücksichtigt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2022 zu begleichen.
 

Sollte die fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, unterbreiten Sie bitte der Abteilung Finanzen via finanzen(at)ennetbaden.ch rechtzeitig einen schriftlichen Zahlungsvorschlag mit Begründung.
 

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2022 wird auf dem Restausstand ein Verzugszins von 5.1% berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt und ziehen zusätzliche Mahngebühren nach sich. Besteht Ende 2022 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins von 0.1% honoriert. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei.
 

Sollte der provisorische Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Bemessungsjahr entsprechen, können Steuerpflichtige bei der Abteilung Steuern eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung verlangen.
 

Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2022 bis zum 31. Oktober 2022.

Abteilung Finanzen Ennetbaden

Zurück zur Übersicht