Tempo-30-Zone

In den Legislaturzielen 2018/2021 ist festgehalten, dass die Einführung eines Betriebsregimes Tempo-30-Zone auf allen Gemeindestrassen (ausgenommen Begegnungszone im Zentrum) der Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist. Ein Verkehrsgutachten liegt inzwischen vor und wurde vom Kanton geprüft. Die Einzelheiten der neuen Betriebsform, Signalisation und die baulichen Massnahmen können dem Gutachten und den Massnahmenplänen entnommen werden. Mit der Einführung der Tempo-30-Zone werden die Geschwindigkeiten auf dem Gemeindegebiet vereinheitlicht. Höhere Geschwindigkeiten auf einzelnen Strassen sind nicht sinnvoll und würden einen unverhältnismässigen Signalisationsaufwand erfordern. An der öffentlichen Orientierung vom 24. September wurden die einzelnen Massnahmen erläutert. Obwohl glücklicherweise in den letzten Jahren keine schweren Unfälle auf Gemeindestrassen passierten, wird mit dem neuen Regime die Verkehrssicherheit erhöht. Die Bremswege von Fahrzeugen sind bei Tempo 30 wesentlich kürzer, so dass auch die Demarkierung von 17 der 24 Fussgängerstreifen zweckmässig ist und die Unfallgefahr nicht erhöht. Die Fussgänger/-innen wissen, dass beim Überqueren der Strasse auf Fahrzeuge zu achten ist. Dank der tieferen Geschwindigkeiten vermindern sich ebenso die Lärmimmissionen. Das verbessert die Wohnqualität. Bei einem positiven  Abstimmungsergebnis an der Gemeindeversammlung werden einerseits die Verkehrssignalisationen und andererseits die baulichen Massnahmen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens publiziert und danach vorbehältlich des Ergebnisses in den Einwendungsverfahren umgesetzt.

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