Ende Januar sind die Formulare zur Steuererklärung 2019 in die Haushalte versandt worden. Die Einreichungsfrist für Personen mit einer unselbständigen Tätigkeit wurde wiederum auf den 31. März festgelegt.
Sollte den Steuerpflichtigen die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung nicht möglich sein, kann ein Gesuch um Fristerstreckung übers Internet gestellt werden: www.ag.ch/steuern. Zur Identifikation und Sicherheit wird dafür der individuelle Code benötigt. Diesen Code findet man auf dem Steuererklärungsbogen Seite 1 am linken Rand aufgedruckt.
Selbstverständlich können Fristerstreckungsgesuche weiterhin auch telefonisch oder per Mail eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass ohne Beantragung einer Fristverlängerung nach Ablauf der Einreichungsfrist gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen.
Neuerungen:
Per 1. Januar 2019 ist das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz) in Kraft getreten. Wie sich dieses auf die Steuern auswirkt, zeigt die Tabelle:
Art | Bis 2018 | Ab 2019 |
Konzessionierte Spielbanken (Schweiz) | Steuerfrei | Steuerfrei |
Online-Gewinne aus konzessionierten Spielbanken (Schweiz) | Vollumfänglich steuerbar | Steuerbar ab CHF 1 Mio. |
Lotterien | Steuerbar ab CHF 1’000 | Steuerbar ab CHF 1 Mio. |
Sportwetten | Steuerbar ab CHF 1’000 | Steuerbar ab CHF 1 Mio. |
Grosse Geschicklichkeits-spiele (z.B. Jass-Online) | Steuerbar ab CHF 1’000 | Steuerbar ab CHF 1 Mio. |
Kleinlotterien (inkl. Tombolas) | Steuerbar ab CHF 1’000 | Steuerfrei soweit nach Geldspielgesetz zugelassen |
Lokale Sportwetten | Steuerbar ab CHF 1’000 | |
Kleine Pokerturniere | Vollumfänglich steuerbar | |
Lotterien und Geschicklich-keitsspiele zur Verkaufsförderung (TV-Quizsendungen, Gratiswettbewerbe) | Steuerbar ab CHF 1’000 | Steuerfrei sofern unter CHF 1’000 |
Ausländische Spiele (Casino, Lotterien usw.) | Vollumfänglich steuerbar | Vollumfänglich steuerbar |
EasyTax 2019:
Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2019 kann wiederum die Software «EasyTax» benutzt werden. Das Programm kann unter www.ag.ch/steuern kostenlos heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass «EasyTax» nicht mehr in einer CD-Rom-Version angeboten wird. Mit der rasanten und signifikanten Entwicklung der Web-Technologie hat die Nachfrage nach der CD-Rom in den letzten Jahren stark nachgelassen. Die zuständigen Stellen haben darum entschieden, auf die Produktion der CD-Rom zu verzichten. Wer Probleme mit der Anwendung von EasyTax hat, dem/der steht die Hotline EasyTax (Tel. 062 835 25 55 oder easytax@ag.ch) zur Verfügung. Die Hotline ist bis 30. April in Betrieb (Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr; Dienstag, Donnerstag 13.30 bis 16.30 Uhr).
Und übrigens: Mit der Online-Übermittlung (Teil- oder Vollübermittlung mit Belegen) werden die Umwelt geschont und die Scankosten der Gemeinde reduziert.
Daniel Widmer, Abteilung Steuern Gemeinde Ennetbaden