Steuererklärung 2019

Ende Januar sind die Formulare zur Steuererklärung 2019 in die Haushalte versandt worden. Die Einreichungsfrist für Personen mit einer unselbständigen Tätigkeit wurde wiederum auf den 31. März festgelegt.

Sollte den Steuerpflichtigen die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung nicht möglich sein, kann ein Gesuch um Fristerstreckung übers Internet gestellt werden:  www.ag.ch/steuern. Zur Identifikation und Sicherheit wird dafür der individuelle Code benötigt. Diesen Code findet man auf dem Steuererklärungsbogen Seite 1 am linken Rand aufgedruckt.

Selbstverständlich können Fristerstreckungsgesuche weiterhin auch telefonisch oder per Mail eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass ohne Beantragung einer Fristverlängerung nach Ablauf der Einreichungsfrist gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen.

Neuerungen:
Per 1. Januar 2019 ist das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz) in Kraft getreten. Wie sich dieses auf die Steuern auswirkt, zeigt die Tabelle:

Art

Bis 2018

Ab 2019

Konzessionierte Spielbanken (Schweiz)

Steuerfrei

Steuerfrei

Online-Gewinne aus konzessionierten Spielbanken (Schweiz)

Vollumfänglich steuerbar

Steuerbar ab CHF 1 Mio.

Lotterien

Steuerbar ab CHF 1’000

Steuerbar ab CHF 1 Mio.

Sportwetten

Steuerbar ab CHF 1’000

Steuerbar ab CHF 1 Mio.

Grosse Geschicklichkeits-spiele (z.B. Jass-Online)

Steuerbar ab CHF 1’000

Steuerbar ab CHF 1 Mio.

Kleinlotterien (inkl. Tombolas)

Steuerbar ab CHF 1’000

Steuerfrei soweit nach Geldspielgesetz zugelassen

Lokale Sportwetten

Steuerbar ab CHF 1’000

Kleine Pokerturniere

Vollumfänglich steuerbar

Lotterien und Geschicklich-keitsspiele zur Verkaufsförderung (TV-Quizsendungen, Gratiswettbewerbe)

Steuerbar ab CHF 1’000

Steuerfrei sofern unter CHF 1’000

Ausländische Spiele (Casino, Lotterien usw.)

Vollumfänglich steuerbar

Vollumfänglich steuerbar

EasyTax 2019:
Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2019 kann wiederum die Software «EasyTax» benutzt werden. Das Programm kann unter www.ag.ch/steuern kostenlos heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass «EasyTax» nicht mehr in einer CD-Rom-Version angeboten wird. Mit der rasanten und signifikanten Entwicklung der Web-Technologie hat die Nachfrage nach der CD-Rom in den letzten Jahren stark nachgelassen. Die zuständigen Stellen haben darum entschieden, auf die Produktion der CD-Rom zu verzichten. Wer Probleme mit der Anwendung von EasyTax hat, dem/der steht die Hotline EasyTax (Tel. 062 835 25 55 oder easytax@ag.ch) zur Verfügung. Die Hotline ist bis 30. April in Betrieb (Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr; Dienstag, Donnerstag 13.30 bis 16.30 Uhr).

Und übrigens: Mit der Online-Übermittlung (Teil- oder Vollübermittlung mit Belegen) werden die Umwelt geschont und die Scankosten der Gemeinde reduziert.

Daniel Widmer, Abteilung Steuern Gemeinde Ennetbaden

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