Provisorische Steuerrechnung 2020

Im Februar haben die steuerpflichtigen Ennetbadener/-innen die provisorische Steuerrechnung 2020 erhalten. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung nur die zugestellten Einzahlungsscheine, da in der aufgedruckten Referenznummer das entsprechende Steuerjahr codiert ist und die Zahlungen so direkt dem Steuerkonto 2020 gutgeschrieben werden. Falls Sie nicht via Online Banking zahlen und die Einzahlungsscheine nicht ausreichen, können per E-Mail jederzeit weitere bestellt werden. Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig) kontaktieren Sie bitte die Abteilung Steuern und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung.

Vergütungszins für Vorauszahlungen: Sämtliche, vor dem 31. Oktober geleisteten Akontozahlungen (auch Ratenzahlungen) an die provisorischen Steuern werden mit einem Vergütungszins von 0,1 Prozent honoriert. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.

Vergütungszins für Überzahlungen: Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins von 0,1 Prozent gutgeschrieben. Offensichtliche Überzahlungen können von der Gemeinde jederzeit zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.

Verzugszins: Die provisorischen Steuern 2020 sind bis zum 31. Oktober 2020 zur Zahlung fällig. Für Ausstände wird ab 1. November 2020 ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet und es können Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Die  Verzugszinsrechnung wird nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuerrechnung 2020 zugestellt. Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern bereits bei Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Wer Hilfe benötigt, findet im Internet unter Budgetberatung Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.

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