Parkkarten

Jahres- und Halbjahresparkkarten gültig ab 1. Januar 2020 resp.
1.Juli 2020 werden den Einwohnern in Zukunft automatisch mit einer Rechnung zugestellt. Personen mit einer Jahres- oder Halbjahreskarte, welche nicht am 31. Dezember oder 30. Juni abläuft, müssen die neue Parkkarte nach wie vor bei den Einwohnerdiensten bestellen. Das Ziel ist es, dass auch die Ablaufdaten dieser Karten im Laufe des Jahres 2020 auf Ende Juni resp. Ende Dezember angepasst werden können und in Zukunft jeder Einwohner / jede Einwohnerin die Jahres- und Halbjahresparkkarten automatisch mit einer Rechnung erhalten werden.

Sollten Sie keine Parkkarte mehr benötigen, bitten wir Sie, sich bis spätestens 9. Dezember bei den Einwohnerdiensten zu melden.

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