Mässige Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 2

Nach einer Neubeurteilung der Lage gilt neu die Waldbrand-Gefahrenstufe 2 (mässige Waldbrandgefahr) statt wie bisher 3 (erhebliche Waldbrandgefahr). Die Verfügungen des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) vom 20. und 26. Juli 2022 und damit das Feuerwerksverbot sowie das absolute Feuerverbot im Wald und am Waldrand werden somit aufgehoben. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Freien gemahnt. 
 

Beim Feuern im Wald sind die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

  • Lokale Gefahrensituation abklären, wenn Sie im Freien ein Feuer entfachen wollen
  • Lokale Feuerverbote unbedingt einhalten
  • Beachten Sie die Wettervorhersagen und die Wetterentwicklung insbesondere Sturmwarnungen)
  • Verzichten Sie bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien
  • Verwenden Sie beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen
  • Überwachen Sie Feuer laufend und löschen Sie allfälligen Funkenwurf sofort
  • Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen

 

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