Hecken und Bäume zurückschneiden

Die Grundstück-Eigentümer werden gebeten, ihre an der Strasse stehenden Sträucher und Bäume bis am 19. Juli zurückzuschneiden. Sie können die Sicht von Auto- und Radfahrern behindern. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 m aufzuasten, bei Trottoirs bis auf 2,5 m. Hecken und Sträucher sind auf 0,6 m Abstand (gemessen vom Strassenmark) zurückzuschneiden. In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,8 und 3 m gewährleistet sein. Pflanzen, die in Treppenwege ragen, sind so zurückzuschneiden, dass die Handläufe frei sind.

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