Friedhof

Aufhebung von Reihenerd- und Urnenfamilienbestattungsgräbern

Weil die Grabesruhe abgelaufen ist, werden Anfang März 2020 die Erdreihengräber ER 13 - 24 und das Urnenfamiliengrab UFG 5 auf dem Friedhof Ennetbaden aufgehoben. Es handelt sich dabei um Grabstätten, welche in der Zeit von 1986-1995 (ER) und 1960 (UFG) errichtet wurden. 

Die Angehörigen der Verstorbenen haben Anrecht auf den Grabstein und den Pflanzenschmuck. Wer davon Gebrauch machen möchte, hat das Grab bis 29. Februar 2020 auf eigene Kosten abzuräumen. Nach diesem Datum wird der gesamte Grabschild der Reihenerdgräber und das Urnenfamiliengrab durch das Bauamt geräumt. Die Grabsteine werden zerstört und in eine Deponie abgeführt. Die entsprechenden Aufwendungen gehen zu Lasten der Gemeinde Ennetbaden. 

Bei Unklarheiten erteilt die Abteilung Bau und Planung gerne Auskunft. Wir hoffen, dass Sie für die Aufhebung dieser Grabstätten Verständnis aufbringen. 

Ennetbaden, 9. September 2019                                                       Gemeinderat Ennetbaden

 

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