Ersatzwahl Mitglied Wahlbüro

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren
1. Wahlgang

Frau Silvia Seiler-Hofer hat ihren Rücktritt als Stimmenzählerin per 31. Dezember 2019 erklärt. 

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 findet statt am Sonntag, 20. Oktober 2019. 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Ennet­baden zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Ersatz­wahltag, das heisst bis spätestens Freitag,
6. September 2019, 12.00 Uhr,
einzureichen. 

Dem Wahlvorschlag ist ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die erforderlichen Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. 

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang der Ersatzwahl jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt
(§ 30a GPR).  

Ennetbaden, 17. Juni 2019                                          Gemeinderat Ennetbaden

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